13.29

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Der öffentliche Dienst kann auch Krise, das haben wir nach fast zwei Jahren Pandemie klar gesehen.

Das ist vor allem der großen Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen zu ver­danken: den Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei, beim Bundesheer, in der Justiz, in der Justizwache, in den Finanzämtern, in den Schulen, in den Kranken- und Pflege­anstalten, in den Verwaltungen, in den Kammern und Körperschaften, in den Bundes­betrieben, im öffentlichen Baudienst, im Arbeitsmarktservice, in den Landesverwal­tun­gen, in den Bezirkshauptmannschaften und noch vielem mehr. Das alles, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist öffentlicher Dienst, und der Philosoph Konrad Paul Liessmann würde sagen, ist die Wirklichkeit des Staates. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Kolleginnen und Kollegen stellen sich täglich den Herausforderungen, arbeiten dauerhaft, ja, bis an ihre Belastungsgrenzen und darüber hinaus. Die Wertschätzung und Anerkennung dieser Leistungen muss sich auch in einer Gehaltserhöhung zeigen, und es ist der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, auch Vertretern der Länder und Gemein­den gelungen, eine durchschnittliche Gehaltserhöhung um 3 Prozent zu erwirken. Mit 1.1.2022 steigen die Gehälter für die Bediensteten im öffentlichen Dienst zwischen 2,91 und 3,22 Prozent, Zulagen und Vergütungen werden um 3 Prozent erhöht.

Ich möchte auch hier einen Dank für die konstruktiven Verhandlungen seitens des Finanzministeriums und auch seitens des Ministeriums für öffentlichen Dienst aus­sprechen – und selbstverständlich ist der Herr Vizekanzler persönlich bei den Verhand­lungen dabei gewesen.

An die Bezugspyramide, die 1997 geschaffen wurde, Herr Kollege Lausch, können Sie sich vielleicht nicht mehr erinnern, denn die gibt es für Politiker und alle, die Sie hier genannt haben. Diese werden natürlich nicht an den Gehaltserhöhungen teilhaben, die die Gewerkschaft ausverhandelt hat.

Apropos Zulagen: In einem Antrag fordert die FPÖ, dass Zulagen und Nebengebühren als Bestandteile des Grundbezuges definiert werden; der Herr Vizekanzler hat aber auch bereits im Ausschuss klargestellt, dass Zulagen per definitionem allgemeine Entgelte darstellen, die für Sonderleistungen und spezifische Arbeitsbelastungen zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden.

Herr Kollege Lausch, ich bin gespannt, wie Sie dieses All-inclusive-Paket den Exekutiv­bediensteten, Ihren Kolleginnen und Kollegen, erklären (Abg. Lausch: Das ist ein Sozial­paket!), warum alle (Abg. Lausch: ... ein Sozialpaket!), unabhängig von geleisteten Überstunden gleich viel bezahlt bekommen würden (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lausch) und dass auch noch steuerliche Nachteile daraus entstehen können – ich erin­nere Sie daran, dass zum Beispiel die Gefahrenzulage bis 360 Euro monatlich steuerfrei ist –, also weniger statt mehr. Sie können Ihren Antrag noch so oft stellen, er wird dadurch nicht besser.

Noch nie in der Geschichte der Zweiten Republik hat der öffentliche Dienst seine Ver­lässlichkeit, seine Kraft, seine Kompetenz und seine Wichtigkeit so unter Beweis stellen können und müssen wie in diesen schwierigen Zeiten. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Lukas Hammer und Ribo. Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Die Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes sind Garant für die Aufrecht­erhaltung des öffentlichen Lebens und für das weitere Funktionieren unseres schönen Österreichs. Ja, das verdient Dank, das verdient Respekt, das verdient Anerkennung und ja, das verdient auch eine faire Gehaltserhöhung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Lukas Hammer und Ribo.)

13.33

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Mag. Werner Kogler zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler.