Verordnungen in Begutachtung zu schicken, sowie weitere Schritte zur Umsetzung der folgenden Vorhaben zu tätigen:
• Die Streichung des § 44 Abs. 17 im Tierschutzgesetz, sowie die rechtlich bindende Festlegung von klaren Definitionen zur Diagnose von Qualzuchtmerkmalen. Die Definitionen zur Diagnose von Qualzuchtmerkmalen sollen vorerst für brachycephale Hunderassen erfolgen. Vorbild könnte das niederländische Ampelmodell sein. Basierend darauf sollen bestimmte, besonders stark mit Qualzuchtmerkmalen belastete Rassen grundsätzlich mit einem Zuchtverbot belegt werden. Weiters soll für Tiere aus Rassen, die in unterschiedlicher Intensität mit Qualzuchtmerkmalen belastet sind, eine wissenschaftlich basierte Freigabe zur Zucht erfolgen, um Qualzucht zu unterbinden. Danach soll die Regelung auf weitere Hunde- und auch Katzenrassen sowie bei Bedarf weitere Heimtierarten mit verschiedenen Qualzuchtmerkmalen ausgedehnt werden.
• Regelmäßige Kontrolle der Züchterinnen und Züchter auf Einhaltung dieser Bestimmungen
• Einführung eines Sachkundenachweises für die Haltung von Hunden
• Erhebung von Daten betreffend Hundehaltung
• Klarstellung des Verbots des Rasierens der Vibrissen
• Evidenzbasierte Erhebung von Daten betreffend Streunerkatzenpopulation und Katzenkastration
• Durchführung eines runden Tisches zum Thema Katzenkastration, möglichen Förderprogrammen, und Vorgehensstandards beim Auffinden von Streunerkatzen
• Verstärkung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern zur Beobachtung und Eindämmung von Streunerkatzenpopulationen
• Strengere Regulierung der Haltung von Wildtieren, insbesondere Exoten: Die für die Privathaltung erlaubten Arten sollen durch eine abschließende Auflistung der erlaubten Arten eingegrenzt werden, statt des umgekehrten Ausschlusses durch die derzeit bestehende Negativliste. Die neue abschließende Auflistung soll sowohl auf die potentielle Gefährlichkeit der Tiere als auch auf die Umsetzbarkeit der artgerechten Haltung Bezug nehmen. Für bestehende Privathaltungen von Arten die in Zukunft nicht mehr in Privathaltung erlaubt sind, soll eine Übergangsfrist bis zum Verenden der Tiere vorgesehen, und die Abgabe z.B. an Zoos nach Möglichkeit angeboten werden.
• Einführung eines Sachkundenachweises für die private Haltung von Wildtierarten mit besonderen Haltungsanforderungen
Eine starke Stimme für die Tiere
Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen für eine verbesserte Datenlage, verbesserte Beratung, und erleichterte Arbeit der mit Tierschutz befassten Behörden zu ergreifen:
• Erweiterung und Etablierung von bundesweiten Programmen zur Tiergesundheit im Zuge des Aufbaus eines bundesweiten Tiergesundheitsdiensts, welcher bereits im Laufen ist und bis Ende 2022 abgeschlossen sein soll. Schwerpunkte sollen u.a. eine weitere Reduktion des Antibiotika-Einsatzes und die Beendigung der Praxis des routinemäßigen Schwanzkupierens sein.
• Verbesserung der Datenlage mittels Datenportal, in dem die Daten verschiedenster Institutionen zu Tierhaltung, Tierschutz, und Tiergesundheit zu Analysezwecken verknüpft werden (Animal Health Data Service). Auf dieser Basis können notwendige
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