Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 129

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in der
Gehalts-
stufe

ohne Lehrbefugnis

mit Lehrbefugnis oder gleich-zuwertender Befähigung

Euro

12

214,4

577,8

13

215,7

660,8

14

297,7

742,9

15

297,7

742,9

16

297,7

742,9

16. Die Tabelle in § 50 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

Euro

kleine Daz

112,0

große Daz

445,3

17. In § 50 Abs. 4 wird der Betrag „823,2 €“ durch den Betrag „847,9 €“ ersetzt.

18. In § 52 Abs. 1 wird der Betrag „443,4 €“ durch den Betrag „456,7 €“ ersetzt.

19. In § 53b Abs. 1 werden der Betrag „432,3 €“ durch den Betrag „445,3 €“ und der Betrag „590,2 €“ durch den Betrag „607,9 €“ ersetzt.“

20. In § 54c Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „524,2 €“ durch den Betrag „539,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag „291,2 €“ durch den Betrag „299,9 €“.

21. In § 54c Abs. 3 wird der Betrag „649,5 €“ durch den Betrag „669,0 €“ ersetzt.

22. In § 54d Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „94,0 €“ durch den Betrag „96,8 €“,

b) in Z 2 der Betrag „47,0 €“ durch den Betrag „48,4 €“.

23. In § 54d Abs. 5 entfällt die Wortfolge „gemäß § 200l Abs. 5 BDG 1979“.

24. Die Tabelle in § 55 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 


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