b) in Z 2 der Betrag „33,6 €“ durch den Betrag „34,6 €“,
c) im Schlussteil der Betrag „34,7 €“ durch den Betrag „35,7 €“ und der Betrag „30,3 €“ durch den Betrag „31,2 €“.
49. In § 61a Abs. 1 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „212,7 €“ durch den Betrag „219,1 €“,
b) in Z 2 der Betrag „187,0 €“ durch den Betrag „192,6 €“.
50. In § 61b Abs. 1 werden ersetzt:
a) in Z 1 lit. a der Betrag „170,2 €“ durch den Betrag „175,3 €“,
b) in Z 1 lit. b der Betrag „144,5 €“ durch den Betrag „148,8 €“,
c) in Z 2 lit. a der Betrag „85,1 €“ durch den Betrag „87,7 €“,
d) in Z 2 lit. b der Betrag „72,2 €“ durch den Betrag „74,4 €“.
51. In § 61c Abs. 1 werden ersetzt:
a) in Z 1 und 2 der Betrag „96,3 €“ jeweils durch den Betrag „99,2 €“,
b) in Z 3 der Betrag „160,1 €“ durch den Betrag „164,9 €“.
52. In § 61d Abs. 1 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „118,7 €“ durch den Betrag „122,3 €“,
b) in Z 2 der Betrag „59,3 €“ durch den Betrag „61,1 €“.
53. In § 61e Abs. 1 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „160,1 €“ durch den Betrag „164,9 €“,
b) in Z 2 der Betrag „59,3 €“ durch den Betrag „61,1 €“,
c) in Z 3 der Betrag „117,6 €“ durch den Betrag „121,1 €“.
54. In § 61e Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 lit. a der Betrag „202,7 €“ durch den Betrag „208,8 €“,
b) in Z 1 lit. b der Betrag „181,4 €“ durch den Betrag „186,8 €“,
c) in Z 2 der Betrag „160,1 €“ durch den Betrag „164,9 €“ und der Betrag „138,9 €“ durch den Betrag „143,1 €“,
d) in Z 3 und Z 4 der Betrag „133,2 €“ jeweils durch den Betrag „137,2 €“ und der Betrag „117,6 €“ jeweils durch den Betrag „121,1 €“.
55. In § 62 Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „12,3 €“ durch den Betrag „12,7 €“,
b) in Z 2 der Betrag „18,0 €“ durch den Betrag „18,5 €“,
c) in Z 3 der Betrag „23,5 €“ durch den Betrag „24,2 €“,
d) in Z 4 der Betrag „26,9 €“ durch den Betrag „27,7 €“.
56. In § 63 Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „122,0 €“ durch den Betrag „125,7 €“,
b) in Z 2 der Betrag „163,4 €“ durch den Betrag „168,3 €“,
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