“
10. In § 46c werden ersetzt:
a) in Abs. 2 Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „814,2 €“ jeweils durch den Betrag „838,6 €“,
b) in Abs. 2 Z 1 lit. b, Z 2 lit. b und Z 3 lit. b der Betrag „988,8 €“ jeweils durch den Betrag „1 018,5 €“,
c) in Abs. 2 Z 4 lit. a der Betrag „349,4 €“ durch den Betrag „359,9 €“,
d) in Abs. 2 Z 4 lit. b der Betrag „524,2 €“ durch den Betrag „539,9 €“.
11. In § 46e Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „27,9 €“ durch den Betrag „28,7 €“,
b) in Z 2 der Betrag „35,8 €“ durch den Betrag „36,9 €“,
c) in Z 3 der Betrag „14,6 €“ durch den Betrag „15,0 €“.
12. In § 46f wird der Betrag „965,1 €“ durch den Betrag „994,1 €“ ersetzt.
13. In § 47 Abs. 4 wird der Betrag „39,3 €“ durch den Betrag „40,5 €“ ersetzt.
14. In § 47a werden ersetzt:
a) in Abs. 1 der Betrag „42,5 €“ durch den Betrag „43,8 €“,
b) in Abs. 2 der Betrag „209,4 €“ durch den Betrag „215,7 €“.
15. In § 47b Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „218,4 €“ durch den Betrag „225,0 €“,
b) in Z 2 der Betrag „27,9 €“ durch den Betrag „28,7 €“.
16. In § 48o Abs. 3 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „524,2 €“ durch den Betrag „539,9 €“,
b) in Z 2 der Betrag „291,2 €“ durch den Betrag „299,9 €“.
17. In § 48o Abs. 5 wird der Betrag „649,5 €“ durch den Betrag „669,0 €“ ersetzt.
18. In § 48p Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „94,0 €“ durch den Betrag „96,8 €“,
b) in Z 2 der Betrag „47,0 €“ durch den Betrag „48,4 €“.
19. Die Tabelle in § 48v Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„
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