Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 179

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2. In § 113a Z 3 wird die Wortfolge „in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 424/2020“ durch die Wortfolge „in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 177/2021“ ersetzt.

3. Dem § 123 wird folgender Abs. 92 angefügt:

„(92) In der Fassung der 2. Dienstrechts-Novelle 2021, BGBl. I Nr. XXX/2021, treten in Kraft:

              1.          § 106 Abs. 2 Z 10 mit 1. Jänner 2022,

              2.          § 113a Z 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag.““

5. In Art. 7 werden die bisherigen Z 1 bis Z 3 durch folgende Z 1 bis Z 12 ersetzt:

„1. In § 2 Abs. 1 wird das Wort „nicht“ durch das Wort „nichts“ ersetzt.

2. In § 3 Abs. 1 wird das Wort „Vertragslehrpersonen“ durch das Wort „Landesvertrags­lehrpersonen“ ersetzt.

3. Die Tabelle in § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Entlohnungs-stufe

Euro

1

2 908,2

2

3 309,4

3

3 711,7

4

4 114,0

5

4 516,6

6

4 919,0

7

5 167,6

4. In § 19 werden ersetzt:

a) in Abs. 8 Z 1 der Betrag „105,1 €“ durch den Betrag „108,3 €“,

b) in Abs. 8 Z 2 der Betrag „139,9 €“ durch den Betrag „144,1 €“,

c) in Abs. 8 Z 3 und in Abs. 9 der Betrag „174,7 €“ jeweils durch den Betrag „179,9 €“,

d) in Abs. 10 der Betrag „349,4 €“ durch den Betrag „359,9 €“ und der Betrag „524,2 €“ durch den Betrag „539,9 €“.

5. Die Tabelle in § 20 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 


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