11.28

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Meine Vorrednerin hat soeben nochmals wiederholt, dass mit dieser Vorlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes eine Beu­gehaft theoretisch möglich wäre. – Liebe Frau Kollegin Fürst, auch theoretisch wäre eine solche Beugehaft nicht möglich. Es ist ausgeschlossen! (Zwischenruf der Abg. Fürst.)

Ich bitte Sie im Sinne von weniger Verunsicherung, im Sinne von Klarheit inständig, dass Sie nicht Verdächtigungen machen, dass Sie nicht versuchen, Menschen aufzuhetzen, und dass Sie nicht versuchen, in Vorlagen etwas hineinzugeheimnissen, das nicht da ist. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Die Menschen können sich darauf verlassen, dass es in diesem Bereich keine Beugehaft gibt. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

11.29

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Die Abstimmung darüber werde ich wie vereinbart an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Verfassungsausschusses legen.