11.49

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen! Pro Tag stellen fünf Bauernhöfe in Österreich ihren Betrieb für immer ein. Ich rede dabei nicht von den großen Betrieben, sondern es sind vorwiegend kleine Betriebe, deren Besitzer ohnehin nicht von ihrer Landwirtschaft leben konnten, ohne einen zusätzlichen Beruf auszuüben. Das Höfesterben schreitet voran, was auch Auswirkungen auf unsere Artenvielfalt, auf unsere bekannte Kulturlandschaft und auf die Agrarbiodiversität hat. Diesbezüglich stimme ich der Österreichischen Klein- und Berg­bäuerInnenvereinigung ganz klar zu, die sagt, dass diese Entwicklung eines der größten Risiken für die Zukunft der Ernährung darstellt.

Die vielleicht wichtigste Stellschraube in dieser Frage ist mit ganz großer Sicherheit die Änderung der Förderpolitik. Kollege Strasser, ich freue mich darauf, wenn es endlich eine gerechte Verteilung der Förderungen gibt – ich bin schon gespannt, wir kennen das ja noch nicht –, denn die Frage der Verteilungsgerechtigkeit wird immer dringlicher. Als Landwirtschaftssprecherin der Sozialdemokratie kann ich nicht über den Grünen Bericht sprechen, ohne nicht auch ein paar Worte über die Gemeinsame Agrarpolitik der Euro­päischen Union zu verlieren.

Das Ergebnis, das seitens der Ministerin in Brüssel ausverhandelt wurde, ist ein schlech­tes. Es ist ein Schlag ins Gesicht für die Bäuerinnen und Bauern in unserem Land. 75 Pro­zent der GAP-Förderungen sind weiterhin von der Flächenförderung anhängig. Zudem sind auch Flughäfen und Golfplätze gern gesehene GAP-Förderempfänger.

In Brüssel wurde das Mindestmaß erreicht. Jetzt hätten wir uns erwartet, dass wir hier, national, in der GAP-Gesetzgebung nachbessern und das Maximum herausholen. Das ist leider nicht passiert. Im Gegenteil: Die Ministerin versteckt ihre Pläne in bereits be­stehenden Gesetzen und Verordnungen und umgeht somit das Parlament. Sie entzieht sich damit auch jeglicher Diskussion hier im Parlament.

Frau Ministerin (in Richtung der mit Abg. Kopf sprechenden Bundesministerin Köstinger), ich würde mich freuen, wenn Sie mir etwas zuhören würden, denn es geht um die Ge­meinsame Agrarpolitik der nächsten fünf Jahre in diesem Land – eine sehr wichtige Maß­nahme, wie ich meine. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Ministerin, Sie schummeln die GAP ganz bewusst am Parlament vorbei, weil Ihnen das Parlament lästig ist – ein Skandal, wie ich finde. (Rufe bei der SPÖ: Abgehoben! Kurz!) Wir als SPÖ sind der Ansicht, dass es im GAP-Fördersystem dringend mehr Ver­teilungsgerechtigkeit braucht. Es braucht eine Umverteilungsprämie, die die ersten 20 Hek­tar pro Betrieb sicherstellt.

Deshalb bringe ich den folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umverteilungs­prämie um die Verteilungsgerechtigkeit der öffentlichen Steuermittel zwischen den land­wirtschaftlichen Betrieben zu erhöhen“.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, um mehr Verteilungsgerechtigkeit zu erreichen, bei der Umsetzung der Verordnungen (EU) der neuen Periode der GAP der EU,

1. der verpflichtenden Umverteilungszahlung von mindestens 10 % der Direktzahlungen zugunsten kleinerer Höfe zu entsprechen und dies in der dem Nationalrat zuzuleitenden Regierungsvorlage vorzusehen,

2. die Obergrenze für die Verteilung der Direktzahlungen bei 100 000 Euro wie in der“ Verordnung der EU „ermöglicht, darin festzusetzen, sowie

3. die nach der „Verordnung der Europäischen Union“ mögliche Degression der Förder­mittel ab 60.000 € vorzulegen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

11.53

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

betreffend Umverteilungsprämie um die Verteilungsgerechtigkeit der öffentlichen Steuer­mittel zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben zu erhöhen

Die nunmehr abgeschlossenen Verhandlungen zu den Vorgaben der Verteilung der För­dermittel der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) für die Jahre 2023- 2027 haben leider dazu geführt, dass die Flächenzahlungen weiterhin eine eigene Säule der Förderung darstellen werden. Die Verteilungsgerechtigkeits-Frage wird damit immer dringlicher.

Der Grüne Bericht 2021 zeigt auf, dass die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe nach wie vor immer weiter auseinanderdriften. Bereits die Berichte der letzten Jahre ha­ben diesen aus gesellschaftspolitischer Sicht äußerst unerwünschten negativen Trend aufgezeigt. Dies findet zwischen den Vollerwerbs- und Nebenerwerbsbetrieben, aber auch den Bergbauernbetrieben statt. Dies findet auch statt zwischen den großen Betrie­ben und den kleineren Betrieben, die sehr oft um das wirtschaftliche Überleben kämpfen. Nach Betriebsgrößen betrachtet haben die Einkommensunterschiede zwischen großen Betrieben (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von 68.094 Euro) und kleineren Be­trieben (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von 7.532 Euro) mit einem Verhältnis von 9:1 im Jahr 2020 sogar noch zugenommen (bei einem Verhältnis der landwirtschaft­lichen Nutzfläche von knapp 3:1). Die großen Betriebe hatten einen Einkommensanstieg von 8%, die kleineren Betriebe einen Einkommensrückgang von 3%. Es gilt zu beachten, dass Betriebe unter 15.000 Euro Gesamtstandardoutput in der Einkommensstatistik des Grünen Berichts nicht erfasst sind, d.h. die vielen kleinen Betriebe in Österreich nicht repräsentiert sind. Eine wichtige Maßnahme, um ein Höfesterben verhindern zu helfen und tatsächlich etwas mehr Verteilungsgerechtigkeit in das Fördersystem der GAP zu bringen, ist, eine Umverteilungsprämie für die ersten zwanzig Hektar pro Betrieb vorzu­sehen.

Es ist ein äußerst befremdlich, dass sich die Landwirtschaftsministerin angesichts dieser Zahlen auf europäischer Ebene dagegen eingesetzt hat, dass es zu einer verpflichten­den Degression der Direktzahlungen und eine Deckelung der Zahlungen pro Betrieb kommt. Zusätzlich plant die Bundesministerin die in den VO(EU) vorgesehene verpflich­tende Umschichtung von 10% der Direktzahlungsmittel von Groß- zu Kleinbetrieben nicht zu entsprechen und nur 7,5% umzuschichten.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, um mehr Verteilungsgerechtigkeit zu erreichen, bei der Umsetzung der Verordnungen (EU) der neuen Periode der GAP der EU,

1.    der verpflichtenden Umverteilungszahlung von mindestens 10 % der Direktzahlun­gen zugunsten kleinerer Höfe zu entsprechen und dies in der dem Nationalrat zuzu­leitenden Regierungsvorlage vorzusehen,

2.    die Obergrenze für die Verteilung der Direktzahlungen bei 100 000 Euro wie in der VO(EU) ermöglicht, darin festzusetzen, sowie

3.    die nach der VO(EU) mögliche Degression der Fördermittel ab 60.000 € vorzulegen.

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Olga Voglauer. – Bitte.