14.22
Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Können Sie sich noch an das Jahr 2012 erinnern? Damals hat ein österreichischer Unternehmer für Aufsehen gesorgt, weil er sich Geld von Privatpersonen geliehen hat, um die Finanzierung für sein Unternehmen sicherzustellen. Es war eine sogenannte Schwarmfinanzierung, wie wir heute schon ein paar Mal gehört haben, der Herr Minister hat es gerade erklärt.
Die Welt wird immer vernetzter, die Anforderungen und Herausforderungen für die EPUs und KMUs werden immer größer, und viele Start-ups finanzieren ihre Projekte und innovativen Produkte durch Crowdfunding, also Schwarmfinanzierungen. Sie haben damit die Chance, ihre Ideen umzusetzen, denn dank des Crowdfundinggesetzes kann Geld von privaten Investoren – oder einfacher gesagt: von Menschen, die an die Visionen anderer glauben – ausgeliehen werden.
Um einen rechtlichen Rahmen zu bieten, wird mit der sogenannten Schwarmfinanzierungsverordnung eine EU-weite Harmonisierung durchgeführt. In Zukunft können Schwarmfinanzierungsdienstleister ihre Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedstaaten erbringen, ohne eine weitere Berechtigung zu benötigen. Für die Zulassung und Beaufsichtigung dieser Dienstleistungen braucht es natürlich eine Behörde, in Österreich wird diese Behörde die FMA sein. Durch diese Verordnung werden auch das Vertrauen der Anleger in grenzüberschreitende Investitionen gestärkt und die Gründung von Start-ups erleichtert. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
14.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Herr Bundesminister für Finanzen hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.