18.05

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, einige von Ihnen werden vielleicht schon einem nahestehenden Menschen in der terminalen Phase, wie es das Gesetz ausdrückt, beigestanden sein, sei es zu Hause, sei es in einem Kranken­haus oder in einem Hospiz.

Wir leisten dabei Hilfe zum Leben. Wir schauen, dass der Mensch, den wir da betreuen, bequem liegt, wir geben ihm Wasser, wir benetzen seinen Mund, damit der vom Atmen trockene Mund nicht schmerzt.

Wir leisten dadurch Hilfe zum Leben, aber es muss uns bewusst sein: Wir leisten in dieser Phase auch Hilfe zum Sterben, indem wir schauen, dass die Schmerztherapie anschlägt, dass der Mensch nicht leidet, und auch dadurch, dass wir einfach da sind, dass wir den Menschen berühren und so einem einsamen Tod vorbeugen.

Der Unterschied zu dem Thema dieses Sterbeverfügungsgesetzes ist eigentlich nicht so ein großer. Im einen Fall hat das Schicksal entschieden, im anderen Fall entscheidet in schicksalhafter Weise der oder die Betroffene selber.

Ich bin dem Verfassungsgerichtshof sehr dankbar dafür, dass er vor einem Jahr dieses Erkenntnis getroffen hat, das die freie, selbstbestimmte Entscheidung aus der Tabuzone herausholt und zu etwas macht, das wir einfach akzeptieren müssen und wo es richtig ist, Hilfe zu leisten.

Das wichtige Thema für uns dabei ist, Missbrauch zu verhindern. Wenn ich jetzt den vorliegenden Gesetzentwurf an diesem Maßstab messe, so anerkenne ich, dass der Versuch der Regelung diesem Anspruch gerecht wird.

Ansonsten ist das Gesetz, sowohl was das formale Zustandekommen betrifft – das haben die Vorredner schon entsprechend ausgeführt – als auch inhaltlich, bei Weitem nicht perfekt, und es würde mich nicht wundern, wenn es neuerlich Gegenstand der Be­ratungen im Verfassungsgerichtshof werden würde. Andererseits haben wir es mit einem sehr sensiblen gesellschaftsethischen Thema zu tun. Vor diesem Hintergrund anerken­nen wir diesen ersten Regelungsschritt und werden diesen mittragen. Wir sind aber über­zeugt, dass es dann noch weiter gehender Regelungen bedürfen wird.

Ich verweise zuletzt darauf, dass jene Staaten, die diesbezüglich liberale Regelungen haben, niedrigere Suizidraten haben als wir in Österreich. Das sollte uns zu denken ge­ben. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.08

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Alma Zadić zu Wort ge­meldet. – Bitte, Frau Ministerin.