19.19
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Mit der vorliegenden Novelle passen wir das österreichische Urhebergesetz an das sich dynamisch entwickelnde digitale und grenzüberschreitende Umfeld an. InteressenvertreterInnen der NutzerInnen, der Urheber und andere relevante Stakeholder sowie NGOs haben schon im zugrundeliegenden unionsrechtlichen Prozess hitzige Debatten zu den notwendigen Änderungen geführt.
Auch in Österreich haben wir einen langen Prozess dazu durchlebt. Wie auch meine Kollegin Eva Blimlinger ausgeführt hat, war es uns ein sehr großes Anliegen, eine ausgewogene Novelle vorzulegen. Bei der Regulierung der urheberrechtlichen Verantwortung großer Onlineplattformen (Abg. Kucharowits: Nur dann, wenn sie in Österreich ihren Firmensitz haben! Das ist der zentrale Punkt!) und der damit verbundenen Haftungsfragen war es uns wichtig, Safeguards gegen Overblocking zu implementieren, damit auch die Meinungsäußerungsfreiheit geschützt bleibt.
Als konkrete Maßnahme gibt es das sogenannte Pre-Flagging: NutzerInnen können bereits beim Hochladen von Inhalten erklären, dass es sich im konkreten Fall um eine erlaubte Nutzung handelt, weil der Inhalt in Form eines Zitates, zur Kritik oder zur Satire geteilt wird.
Warum sind diese Safeguards gegen Overblocking wichtig? – Beispielsweise kam es in den USA zu Fällen, in denen PolizistInnen urheberrechtlich geschützte Musik während Demonstrationen abgespielt haben. Das Ziel dahinter war offenbar, es den Demonstrierenden zu erschweren, Aufnahmen der Demos in sozialen Netzwerken zu verbreiten, da diese aufgrund der urheberrechtlich geschützten Musik im Hintergrund durch automatisierte Systeme blockiert wurden. Deshalb ist es wichtig, Safeguards gegen die missbräuchliche Verwendung des Urheberrechts einzubauen.
Weiters sollen auch kleine Teile von Werken, also kurze Ausschnitte von Filmen oder Musik, nicht automatisch blockiert werden. Somit wird auch das Teilen und Erstellen von Memes oder Kurzvideos nicht verboten.
Für den Fall, dass Plattformen systematisch überbordende Blockingmaßnahmen setzen, die erlaubte Nutzung unterbinden, hat die zuständige Aufsichtsbehörde auch die Möglichkeit, ein Verfahren einzuleiten.
Zu guter Letzt möchte ich mich bei allen Stakeholdern und NGOs bedanken, die diesen Prozess maßgeblich unterstützt und begleitet haben. Wir konnten bei diesem durchaus heiklen Thema aus meiner Sicht eine sehr gelungene und ausgewogene Novelle vorlegen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Bundesministerin Dr.in Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte schön.