19.31
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Justizministerin! Hohes Haus! Meine Vorrednerin, Kollegin Bayr, hat es eh schon ausgeführt: Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um eine EU-Richtlinie, die vorsieht, dass alle fünf Jahre die Mindestdeckungssummen im sogenannten Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz 2021 angepasst werden.
Ganz konkret erhöhen sich die Mindestdeckungssummen durch die vorgeschriebene Indexanpassung um 2,4 Prozent. Das heißt, die Mindestdeckungssummen betragen künftig 1,3 Millionen Euro pro Unfallopfer beziehungsweise gesamt 6,45 Millionen Euro je Schadensfall und 1,3 Millionen Euro für Sachschäden. Es soll also durch diese Indexanpassung, und zwar ohne dass die Prämien für Versicherungsnehmer erhöht werden, ein unionsrechtskonformer Zustand hergestellt werden, damit wir dieser EU-Richtlinie auch entsprechen. Der Maßstab dafür ist der harmonisierte Verbraucherpreisindex. Das ist die Grundlage für eine vergleichbare Messung der Inflation in Europa und somit der Geldwertstabilität in der Eurozone. Das ist ein wichtiger Parameter, weil bei einem Sachschaden ja der Zeitwert relevant wird, und durch die Inflation wird der Zeitwert größer. Dementsprechend müssen Versicherungssummen angepasst werden, damit man noch ausreichend versichert ist.
Zum Abänderungsantrag der SPÖ: Frau Kollegin Bayr, Sie haben im Justizausschuss schon angekündigt, dass Sie besagte Änderung einbringen wollen. Sie haben es damals schon gewusst, Sie haben es aber zu kurzfristig eingebracht, nämlich erst gestern am Abend. Aus diesem Grund stimmen wir heute nicht zu. Ich möchte aber ausdrücklich festhalten, dass wir gesprächsbereit sind. (Zwischenruf des Abg. Keck. – Abg. Bayr: Gesprächsbereit? ... der Reichsgauen? Cool!)
Neben der inhaltlichen und, ich gebe zu, sehr technischen Erläuterung dieser Richtlinie ist es mir wichtig, noch einmal zu betonen, dass mit dieser Umsetzung der Richtlinie keine Prämienerhöhung für die Versicherungsnehmer zu erwarten ist, weil unsere Versicherungen in der Praxis bei ihren Verträgen sowieso von höheren Deckungssummen ausgehen. Ich wiederhole es, weil wir wollen, dass den Bürgerinnen und Bürgern in Österreich mehr im Geldtascherl übrig bleibt.
Corona hat ohnehin schon viele in eine finanziell prekäre Lage gebracht, und als Volkspartei wirken wir dem gemeinsam mit unserem Koalitionspartner entgegen. Deswegen haben wir auch umfassende Hilfsmaßnahmen in dieser Zeit beschlossen. Die Kurzarbeit zum Beispiel hat sich als eine der erfolgreichsten Krisenmaßnahmen bewährt, wir verlängern diese bis Ende März 2022. Mit der Saisonstarthilfe für Tourismusbetriebe halten wir die Saisonarbeitskräfte in den Betrieben. Auch Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds wurden verlängert.
Abseits der Pandemie ist es unser Anspruch, dass die arbeitenden Menschen in unserem Land von ihrem Lohn leben können müssen. Alle, die einen Beitrag leisten, werden entlastet, und zwar durch die ökosoziale Steuerreform. Wir lassen uns also nicht aufhalten, unsere Arbeit für Österreich fortzusetzen. Wir werden weiterhin alles für die Menschen in unserem Land tun, und das aus Verantwortung für Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist offenbar nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Justizausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.