16.49

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Geschätzte Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf vier Punkte eingehen. Das Erste ist: Wie ist denn zurzeit die aktuelle Coronasituation? Das Zweite: Wie ist die stufenweise Imple­mentierung, die in diesem Impfpflichtgesetz vorgesehen ist, zu verstehen? Das Dritte ist: Warum ist hier viel Flexibilität eingebaut worden? Und das Vierte: Was ist das Ziel, das wir damit anstreben?

Ich fange mit dem Ersten an: Wie schaut es mit Omikron oder überhaupt mit der Corona­pandemie derzeit aus? – Wir haben heute eine Siebentageinzidenz von etwa 1 500, prognostiziert für die nächste Zeit wird eine Zahl zwischen 2 000 und 3 000.

Wenn man in Länder schaut, die in der Dynamik vor uns sind, sieht man, dass diese wegen der infektiösen Omikronvariante einen ganz steilen Anstieg haben, was sich mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung dann auch auf die Spitalsbelegung auswirkt – weniger als es bei den bisherigen Varianten war, aber angesichts der enormen Infek­tionsdynamik doch sehr deutlich.

Warum es jetzt milder verläuft? – Zum einen besteht die Hoffnung, dass die Variante an sich etwas milder sein könnte, zum anderen gibt es aber doch den Schutz, den die Impfung bereits bietet, sodass es sehr viele milde und asymptomatische Verläufe gibt. Die Auswirkung auf die Hospitalisierung zeigt aber: Es ist weiter Handlungsbedarf gegeben.

Nun haben wir ein Gesetz, das eine stufenweise Implementierung vorsieht. Zuerst kommt die Beratung, die Information, erst ab Mitte März kann es dann punktuell zu Strafen kommen, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass das Gesetz in finanzieller Hinsicht lediglich Obergrenzen der Strafen festlegt und explizit drinsteht, dass auf die finanzielle Leistungsfähigkeit Rücksicht genommen werden muss.

Die dritte Stufe, bei der dann wirklich an die breite Bevölkerung herangetreten wird, ist kein Automatismus, sondern bedarf einer Verordnung und wiederum einer Zustimmung vonseiten des Hauptausschusses. Das sind wesentliche Aspekte der Flexibilisierung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Und diese Flexibilität brauchen wir, denn bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit sind viele Variablen zu berücksichtigen: die Infektiosität des Virus, die Schwere der Erkrankung, die Schutzwirkung der Impfung, die Möglichkeit weiterer Therapien, die Durchimpfungsrate, möglicherweise neue Optionen, auch in Richtung Impfung – und all das kann man nicht vom heutigen Standpunkt für zwei Jahre voraus prognostizieren. Das muss wirklich aktuell entschieden werden können. Deshalb gibt es diese Verord­nungsermächtigungen, aber auch das dreimonatige Monitoring, die laufende Evaluie­rung mit der Verpflichtung, das auch dem Parlament zur Kenntnis zu bringen. Diese Verordnungen sind wiederum hauptausschusspflichtig, sodass auch da die Kontrolle gegeben ist.

Warum brauchen wir diese Flexibilität? – Schauen wir in die Zukunft: Was wollen wir erreichen? Ich warne davor, jetzt nur stur auf Omikron zu schauen. Das ist eine Moment­aufnahme in einem sehr dynamischen Pandemieverlauf. Wir wissen nicht, wie es kommt. Wir haben aber sehr gute Gründe, anzunehmen, dass wir eine breite Immunität in der Bevölkerung brauchen, damit, welche Varianten auch immer in Zukunft kommen kön­nen, welche Wellen auch auf uns zukommen können, diese nie mehr diesen Effekt entfalten können, den wir in der Vergangenheit erlebt haben, und wir wieder zu einem normalen Leben zurückfinden können. Das ist unser gemeinsames Ziel. Gehen wir es gemeinsam an! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.53

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte sehr.