22.00
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich beziehe mich in meinem Debattenbeitrag auf einen Bericht des Rechnungshofes zum Thema Siedlungswasserwirtschaft. Es geht in dem Bericht darum, dass sich der Rechnungshof angeschaut hat, wie Österreich im Bereich der Trinkwasserversorgung und im Bereich der Abwasserbeseitigung aufgestellt ist.
Der grundsätzliche Befund – und darauf möchte ich zu Beginn fokussieren – ist sehr klar: Österreich hat im Bereich der Trinkwasserversorgung eine hervorragende Infrastruktur. Das ist durch den Wasserreichtum, den wir in Österreich haben, begründet. Wir haben eine hervorragende Trinkwasserqualität, aber es ist natürlich notwendig, dieses Wasser dann auch zu den Haushalten zu bringen. Da ist es so, dass 92 Prozent der Bevölkerung mit dem öffentlichen Trinkwassernetz verbunden sind. Wir haben in Summe 81 000 Kilometer Trinkwasserleitungen. Das ist schon eine Sache, auf die man, glaube ich, in Österreich sehr, sehr stolz sein kann.
Gleichzeitig haben wir auch eine hervorragende Infrastruktur im Bereich der Abwasserbeseitigung. 95 Prozent der Bevölkerung sind an ein Kanalnetz angebunden. Wir haben insgesamt 93 000 Kilometer Kanalnetz, das in insgesamt 1 836 Anlagen eingespeist wird. Grundlage dafür sind – und man muss da die Zuständigkeiten sehen – in erster Linie natürlich die Kommunen, die für die Siedlungswasserwirtschaft bei uns in Österreich zuständig sind: die Kommunen, Gemeindeverbände, auch öffentliche Genossenschaften – an dieser Stelle wirklich ein großes Danke an die Arbeit vor Ort, weil der Bürgermeister, der Obmann eines Verbandes am besten weiß, wie Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu organisieren sind.
Das Zusammenspiel in den Gebietskörperschaften, zum einen natürlich auf Länderebene – da kann man auch regionale Schwerpunkte setzen –, aber insbesondere auf Bundesebene, beim Wasserwirtschaftsfonds, funktioniert wirklich sehr, sehr gut. Im Rechnungshofausschuss – ich kann mich erinnern – haben wir davon gesprochen, dass der Wasserwirtschaftsfonds so quasi die Mutter aller Förderungen ist. Das Zusammenspiel der Gebietskörperschaften ist wirklich ausgezeichnet, und ich glaube, dass wir in Österreich wirklich auf diese Infrastruktur stolz sein können.
Auf einen Punkt, auf den der Rechnungshof besonders hingewiesen hat, möchte ich noch aufmerksam machen: dass natürlich auch bei dieser Infrastruktur Sanierungsbedarf besteht. Die Frau Präsidentin hat es gerade ausgeführt: Wir haben mit dem Wasserwirtschaftsfonds ein Instrument, das man auch noch stärker für solche Zwecke einsetzen kann. Diesen Sanierungsbedarf also müssen wir auch in der Zukunft sehen, um die hohe Qualität aufrechterhalten zu können. Der Befund insgesamt zu diesem Thema ist aber ein sehr guter. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
22.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Becher. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.