22.06

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Ge­schätzte Kollegen! Wir haben in Österreich das Glück, dass wir – im Gegensatz zu ande­ren Ländern – unser Trinkwasser fast zur Gänze aus den geschützten Grundwas­ser­vor­kom­men beziehen können. Die Wasserwerke bereiten unser Trinkwasser auf und stellen sicher, dass keine gefährlichen Stoffe oder Fremdstoffe in unserem Trinkwasser vorkommen.

In diesem Zusammenhang kommt auch der Siedlungswassergenossenschaft eine be­deutende Rolle zu. Diese organisiert den Umgang mit Trinkwasser, Abwasser und Niederschlagswasser im Umfeld von Siedlungen. Der Rechnungshof hat von April bis September 2019 die Förderungen und Zweckzuschüsse im Bereich der Siedlungswas­serwirtschaft überprüft. Der Überprüfungszeitraum waren die Jahre 2014 bis 2018. Einerseits gab es Bundesförderungen und andererseits gab es auch Landesförderungen auf Basis des Umweltförderungsgesetzes. Die in den Förderrichtlinien festgesetzten Ziele waren, Wasser vor Verunreinigung zu schützen, die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser zu gewährleisten und einen sparsamen Umgang mit Wasser sicherzustellen.

Unsere Trinkwasserleitungen wurden großteils vor den 1980er-Jahren errichtet, es ist also jedem von uns klar, dass da Sanierungs- oder Austauscharbeiten notwendig sind. In den Neunzigerjahren beliefen sich die Förderungen auf Basis des Umweltförderungs­gesetzes noch auf durchschnittlich rund 283 Millionen Euro. Im Jahr 2018 waren es dann nur noch rund 80 Millionen Euro. Das ist, drastisch gesagt, um rund 200 Millionen Euro pro Jahr weniger.

Durch die starke Reduzierung der Förderungen gingen auch die Investitionen in die Infrastruktur der Siedlungswasserwirtschaft stark zurück. Davon waren besonders, wie der Rechnungshof feststellte, die Jahre 2014 bis 2018 betroffen, während derer in der Abwasserbeseitigung nur 0,1 Prozent und in der Trinkwasserversorgung nur 0,3 Prozent des Gesamtnetzes saniert wurden. Für den Werterhalt wäre jedoch eine durch­schnitt­liche Sanierung von mindestens 2 Prozent notwendig.

Meine Damen und Herren, es ist also augenscheinlich, dass die Wasserwirtschaft im letzten Jahrzehnt heruntergewirtschaftet wurde. Der Rechnungshof empfiehlt dem Finanz- und dem Landwirtschaftsministerium daher, dass bei der Vergabe der Förderungen auch gleich gezielte Anreize gesetzt werden müssen, damit die jeweiligen Betreiber die not­wendigen Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten bei den Anlagen tatsächlich zeitnahe umsetzen. Dem kann ich nur zustimmen, und ich hoffe, dass die türkis-grüne Bundes­regierung endlich erkennt, wie wichtig die Wasserversorgung für jeden einzelnen Öster­reicher ist und dass sie nicht vernachlässigt werden sollte. (Beifall bei der FPÖ.)

22.09

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Rössler. – Bitte.