Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 9989/AB

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 9989/AB der schriftlichen Anfrage 10380/J der Abgeord­neten Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „externe Verträge im Bundesmi­nisterium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Q1 2022“ durch den Herrn Bundesminister für Soziales, Pflege und Konsumentenschutz abzuhalten.

Diese Debatte findet gemäß § 57 Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf weiters mitteilen, dass die Abgeordneten Rauch, Kolleginnen und Kollegen, beantragt haben, dem Umweltausschuss zur Bericht­erstattung über den Antrag 2580/A eine Frist bis 24. Juni 2022 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach den Verhandlun­gen zur Abstimmung gebracht.

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Ich darf bekannt geben, dass die Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr übertragen wird, von ORF III bis 17 Uhr.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um Tagesordnungspunkt 2 in Verhandlung neh­men zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von einer 24-stündigen Aufliegefrist des Ausschussberichtes abzusehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2663/A der Abgeordneten Wöginger, Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klimabo­nusgesetz, 1573 der Beilagen.

Wer dafür ist, dass wir die Aufliegefrist verkürzen, den bitte ich um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist jetzt schlussendlich einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punk­te 1 und 2 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde in der Präsidialkonferenz Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 4,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Rede­zeiten ergeben: ÖVP 88, SPÖ 61, FPÖ 50, Grüne 45 sowie NEOS 36 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit von jenen Abgeordne­ten, die keinem Klub angehören, 5 Minuten pro Debatte.

Wir kommen gleich zur Abstimmung über die Redezeiten.

Wer mit den Redezeiten einverstanden ist, den würde ich um ein dementsprechendes Zeichen bitten. – Das ist wieder einstimmig.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.