Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 9989/AB
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 9989/AB der schriftlichen Anfrage 10380/J der Abgeordneten Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „externe Verträge im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Q1 2022“ durch den Herrn Bundesminister für Soziales, Pflege und Konsumentenschutz abzuhalten.
Diese Debatte findet gemäß § 57 Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.
Fristsetzungsantrag
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf weiters mitteilen, dass die Abgeordneten Rauch, Kolleginnen und Kollegen, beantragt haben, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2580/A eine Frist bis 24. Juni 2022 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach den Verhandlungen zur Abstimmung gebracht.
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Ich darf bekannt geben, dass die Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr übertragen wird, von ORF III bis 17 Uhr.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um Tagesordnungspunkt 2 in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von einer 24-stündigen Aufliegefrist des Ausschussberichtes abzusehen.
Dabei handelt es sich um den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2663/A der Abgeordneten Wöginger, Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klimabonusgesetz, 1573 der Beilagen.
Wer dafür ist, dass wir die Aufliegefrist verkürzen, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist jetzt schlussendlich einstimmig angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde in der Präsidialkonferenz Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 4,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 88, SPÖ 61, FPÖ 50, Grüne 45 sowie NEOS 36 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 5 Minuten pro Debatte.
Wir kommen gleich zur Abstimmung über die Redezeiten.
Wer mit den Redezeiten einverstanden ist, den würde ich um ein dementsprechendes Zeichen bitten. – Das ist wieder einstimmig.
Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.