16.12
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Gerstl hat es erwähnt: Es ist eine Wahlrechtsreform, eine kleine Wahlrechtsreform, die die Zustimmung aller Parteien im Verfassungsausschuss gefunden hat. Nicht nur die Grünen, sondern auch wir seitens der Oppositionsparteien haben einheitlich unsere Zustimmung zu diesem Wahlrechtsänderungsgesetz gegeben.
Warum? – Weil es notwendig war, weil es drei wichtige Punkte sind, die vor der Bundespräsidentenwahl gemeinsam geändert werden mussten. Wenn etwas vernünftig und notwendig ist, ist es im Sinne einer glaubwürdigen Politik immer richtig, dem auch zuzustimmen.
Deshalb haben wir zu den Punkten, die Kollege Gerstl angeführt hat, Folgendes begründet: Erstens, wenn der Verfassungsgerichtshof 2018 ein vernünftiges Erkenntnis abgegeben hat, in dem es um die Diskriminierung von Wahlberechtigten geht, die eventuell aufgrund dessen, dass das Geschlecht ausschlaggebend dafür ist, nicht an Wahlen teilnehmen dürfen, dann sollte man das ändern, musste es ändern. Es war richtig, Herr Bundesminister, dass man entsprechend der Verfassungsgerichtshofentscheidung dieses Erkenntnis herangezogen hat und im Endeffekt dann auch die dazu notwendigen Änderungen im Wahlrechtsänderungsgesetz vorgenommen hat. Es ist daher nunmehr gegeben, dass die Begriffe männlich und weiblich nicht mehr drinnen stehen, sondern die Person als solche angeführt ist.
Es war auch richtig, dass die Transparenz wieder hervorkommt, die Transparenz bei der Veröffentlichung von Sprengelergebnissen in Gemeinden und Bezirken möglich gemacht wird, aktiv möglich gemacht wird, denn die Wählerinnen und Wähler haben das Recht darauf, ein Ergebnis zu erfahren.
Spannend war für mich der dritte Punkt, nämlich dass es 14 Gemeinden gibt, in denen das Wahllokal nicht innerhalb der Wahlgrenze der Gemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde vorhanden ist. 14 Gemeinden sind ziemlich viel, das war spannend. Das hat sich über die Jahre gebildet, und nunmehr wurde in diesem Gesetz auch das verändert: dass Einvernehmen herzustellen ist, dass es hinsichtlich Wahllokal, Wahlzeit und Verbotszonen sehr wohl eine Einigung zwischen den beiden Gemeinden geben soll und die Gemeinde, in der sich das Wahllokal befindet, die Entscheidung darüber dann auch federführend zu treffen hat.
Nun, das sind wichtige Entscheidungen, damit es keine Irritationen gibt, damit es bei der nächsten und den kommenden Wahlen keine Rechtswidrigkeiten geben wird – das war das kleine Wahlrechtspaket. Wir wissen, dass es ein zweites, großes geben wird, mit dem auf Grundlage einer Studie auch die Wahlbeisitzer diskutiert werden. – Kollege Gerstl, wir werden auch da gemeinsam arbeiten, mitarbeiten, und, so wie dieses Mal, wenn wir vernünftige Lösungen finden, ist es durchaus möglich, dass wir auch dieser Wahlrechtsreform zustimmen werden. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
16.15
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stefan. – Bitte.