18.22
Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Ich darf auch zu diesem Gesetz Stellung nehmen. Ich möchte sagen, dass es, wie schon meine Vorredner ausgeführt haben, natürlich um eine Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes geht. Die Entscheidung ist so gefallen, dass die Entscheidungen der Übernahmekommission von einem nationalen Gericht überprüfbar sein sollten, und das ist auch eine gute Lösung, weil nationale Überprüfung in Ordnung ist, weil das Recht einfach durchgesetzt werden kann. In Zukunft soll daher auch ein Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erhoben werden können – auch das ist gut, weil man vor Ort sein Recht durchsetzen kann.
Diese Regelung ist vernünftig und dagegen hätten wir auch nichts einzuwenden. Allerdings ist im vorliegenden Gesetzentwurf gleichzeitig eine andere Regelung zur Liberalisierung für Großaktionäre beinhaltet, und da bin ich nicht der Meinung meiner Vorrednerin. Ich glaube, dass strikte Regeln, auf die sich Leute, auch Kleinaktionäre, verlassen können, eine Standortqualität haben und bringen. Deshalb glaube ich, dass diese Liberalisierung zum Nutzen der Großen und zum Nachteil der Kleinen keine richtige ist, zumal durch diese Änderung des Zwölfmonatszeitraums – man kann 3 Prozent am 31.12. und 3 Prozent am 1.1. kaufen – das für die Kleinen gar nicht durchsichtig ist, wenn sie kein Angebot bekommen, und das natürlich einen versteckten Kauf von Großen – was die Kleinen gar nicht mitkriegen – beinhaltet.
Ich glaube, das ist kein fairer Zugang zum Aktienmarkt, und ich halte das für keine gute Regelung. Aus diesem Grund glaube ich, dass nicht alles, was modernisiert ist oder international en vogue ist, auch für Österreich stimmen muss. Wir werden diesem Gesetzentwurf aus diesen Gründen nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.25
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Fürlinger. – Bitte.