Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung, 178. Sitzung des Nationalrats vom 12. Oktober 2022 / Seite 274

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Ich bin baff, wie man Dinge verdrehen kann, lieber Kollege Keck. Mehr will ich dazu gar nicht sagen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Loacker.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden heute über die Novellierung des Zahnärztegesetzes. Ich möchte danach aber auch kurz mit ein paar Worten noch die Covid-Situation reflektieren.

Die Novellierung des Zahnärztegesetzes wurde durch ein VfGH-Erkenntnis notwendig gemacht. Wenn man einen Zusammenhang zwischen Politik und Zahnärzten herstellen will, dann fällt mir der Spruch eines befreundeten Zahnarztes ein, der zu mir gesagt hat: Ein fest sitzender Zahnersatz und ein lockeres Mundwerk schließen einander nicht aus. Er hat auch noch erwähnt: Lächeln ist die eleganteste Art, den Mitbewerbern die Zähne zu zeigen. Ich werde mich bemühen. (Beifall bei der ÖVP.)

Worum geht es bei dem Ganzen? – Es geht darum, dass die bestehenden Regelungen bestimmter Aufgaben nicht mit Zustimmung der Länder kundgemacht wurden – wir haben es schon gehört, die Führung der Zahn­ärzteliste zum Beispiel –, und das soll nun korrigiert werden. Die Länder haben aber auch noch bestimmte rechtliche qualitätssichernde Maßnahmen gefordert. Das ist auch okay. Den Fachzahnarzt Kieferorthopädie haben wir schon erwähnt – er wurde vor dem Sommer vom Nationalrat einstimmig beschlossen. Es war auch für mich befremdlich und ärgerlich, dass dann von drei SPÖ-geführten Bundesländern nicht zugestimmt wurde und das Gesetz nicht kund­gemacht werden konnte. Die Begutachtungsphase hätte lange genug gedauert.

Bei vielen Zahnärzten hat aber etwas ganz anderes zu Zahnschmerzen geführt, nämlich dieser ursprüngliche Vorschlag in der Regierungsvorlage, dass man im Bundesausschuss der Zahnärztekammer das Präsenzquorum an der Stimm-gewichtung orientieren sollte. Das hätte dann dazu geführt, dass zwei bis drei stimmgewichtige Bundesländer über alle anderen bestimmen könnten. Dieser Passus entfällt jetzt aus mehreren Gründen: Einerseits war diese Neuregelung nicht in Begutachtung, andererseits ist sie auf Kritik gestoßen, und sie wäre auch


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