Die FPÖ meldet sich nicht zu Wort, also findet sie das, was da abgegangen ist, wahrscheinlich total okay.
Liebe SPÖ, Sie haben das Parlament faktisch zu Statisten degradiert, weil Sie nicht in der Lage waren, mit Ihren Bundesländern über diese Gesetzesvorlage zu sprechen beziehungsweise weil die Gesetze nicht gelesen wurden. Wer lesen kann, ist tatsächlich klar im Vorteil. Im Sommer ein Gesetz im Nationalrat und im Bundesrat einstimmig zu beschließen, um es später wieder hierherzubringen, weil sich drei Bundesländer gegen dieses Gesetz ausgesprochen haben, obwohl sie sich im Begutachtungsverfahren nicht dazu geäußert haben, ist schon ein starkes Stück. Ich glaube, es ist bezeichnend für das, was in Österreich bei den Gesetzgebungsverfahren nicht nur einmal, sondern sehr oft passiert. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Lukas Hammer und Schallmeiner.)
Die Tatsache, dass die Länder diese Blockade zusätzlich nicht einmal wirklich begründen, sondern sagen: Na ja, eigentlich haben wir keine Lust, das wirklich umzusetzen, so gefällt uns das nicht!, das ist schon wirklich, wirklich besonders. Wenn das in Österreich so weitergeht – das ist ja nicht das einzige Gesetz, bei dem das so läuft –, brauchen wir uns wirklich nicht zu wundern, wenn sich die Menschen da draußen zu Recht die Frage stellen: Wieso dauert alles so lange? Wieso ist alles so langsam und wieso wird in den Hinterzimmern von irgendwelchen SPÖ-Landesregierungen entschieden, welche Gesetze beschlossen werden? (Abg. Belakowitsch: ... Koalition in Wien!)
Schlussendlich ist es jetzt so, dass wir wieder kein Kieferorthopädie-Gesetz haben, sondern dass wir jetzt aktuell den Vorschlag reparieren müssen. Wir müssen eine Zwischenlösung finden, bis wir das ganze Paket noch einmal gescheit machen können, und das hat natürlich einen Zeitablauf. Wir sind in Europa die Letzten, die noch kein solches Gesetz haben. Wir haben dieses Facharztthema wirklich als letztes Land auf der Tagesordnung. Alleine das ist ja wieder einmal eine Auszeichnung für uns und für unsere Gesetzgebung.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite