BUNDESRAT

EINBERUFUNG

 

des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft
 
Dienstag, 20. Juli 2004, 17 Uhr im Lokal II
 
Tagesordnung:
 

 1.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird
(495 d.B. und 570 d.B.)
 

 2.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Unterrichtspraktikum geändert wird
(496 d.B. und 571 d.B.)
 

 3.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft geändert wird
(497 d.B. und 572 d.B.)
 

 4.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Akademien-Studiengesetz 1999 geändert wird
(413/A und 573 d.B.)
 

 5.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird
(415/A und 574 d.B.)
 

 6.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
(517 d.B. und 602 d.B.)
 

 7.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird
(414/A und 603 d.B. sowie 7085/BR d.B.)
 

 

Josef Saller

Vorsitzender
 
Wien, 2004 07 14
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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.