- 3 - BUNDESRAT
Stand: 17. Juli 2025

Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen des Bundesrates


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Im Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen werden Anträge allgemeiner Art an die Gesetzgebung behandelt. Nach Überreichung der Anträge durch einen Bundesrat kann der Ausschuss Stellungnahmen einholen und ExpertInnen anhören. Der Ausschuss kann im Weiteren empfehlen, den Gegenstand einem Fachausschuss zur weiteren Behandlung zuzuweisen. Darüber hinaus ist der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen gemäß einer Vereinbarung ist der Präsidialkonferenz (19.6.2007, BR 325/II) für die Behandlung der Volksanwaltschaftsberichte zuständig.

 

 

Mitglieder: Ersatzmitglieder:
ÖVP :
( 5 )
Gfrerer Silvester
Hutter Viktoria
Prügl Barbara
Schwindsackl Ernest
Tiefnig Ferdinand

Herunter Antonia
Lassnig Sandra
Neurauter Klara
Ruprecht Günther
Stillebacher Christoph

SPÖ :
( 4 )
Gruber-Pruner Daniela, Mag.
Kolar Gabriele
Mertel Manfred, Dr.
Peterl Martin

Auer-Stüger Stephan, Mag.
Forstner Sebastian
Schmid Thomas, Ing.
Trinkl Mario

FPÖ :
( 4 )
Gradwohl Werner
Partl Irene
Samt Peter
Steiner-Wieser Marlies

Bernard Michael
Jäckel Sandra
Steinmaurer Markus
Theuermann Isabella, Mag.

 

Vorsitzende: Steiner-Wieser Marlies

 

Vorsitzende-Stellvertreter:in: Prügl Barbara
...............

 

Schriftführer:in: Tiefnig Ferdinand
Peterl Martin