118/A-BR BR

Entschließungsantrag


der Bundesräte Dr. Tremmel, Dr. Bösch, Haunschmid, Mag. Mainoni, Ing. Scheuch,
Mag. Scherb, Grissemann, d‘Aron, Mag. Gudenus und Kollegen
betreffend die Durchsetzung der Vermögensansprüche von Sudetendeutschen und
ehemaligen Untersteirern
Zu Recht und moralisch zutiefst begründet wurden die Opfer des Holocaust teilweise
vom Staat Österreich, von Banken und Institutionen nach Klagen durch internationale
Anwälte für Ihre erlittenen Vermögensnachteile entschädigt.
Dieses Recht steht auch den ehemaligen Untersteirern und den Sudetendeutschen als
noch lebende österreichische Staatsbürger zu.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Bundesräte folgenden

 

Entschließungsantrag


Der Bundesrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten wird aufgefordert,
1. internationale Anwälte zu beauftragen, um die vermögensrechtlichen Ansprüche
völkerrechtswidrig ausgewiesener Überlebender aus der ehemaligen
Untersteiermark und des Sudetenlandes durchzusetzen,
2. die Fragen des enteigneten Vermögens bzw. hinsichtlich der sehr schleppenden
Behandlung der Entschädigungsanträge In Slowenien und die Entschädigungs -
und Eigentumsfrage österreichischer Staatsbürger, insbesondere der
Heimatvertriebenen, in der Tschechischen Republik geklärt werden.
Andernfalls hat die Bundesregierung ihre Zustimmung zum Abschluß der EU -
Beitrittsverhandlungen mit diesen Staaten zu verwehren.
 
 
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag zur Vorberatung dem Ausschuß
für auswärtige Angelegenheiten zuzuweisen.

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HTML-Dokument erstellt: Jun 28 11:40