In Wahrnehmung des Subsidiaritätsprinzips gibt der EU-Ausschuss Stellungnahmen zu Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e und 23f B-VG - beispielsweise zu geplanten Richtlinien und Verordnungen - ab. Darüber hinaus werden allgemein-europarechtliche Angelegenheiten erörtert.