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EINBERUFUNG

 

des Finanzausschusses

Dienstag, 15. Dezember 2020, 16 Uhr

 

Lokal 6 (3. OG Bibliothekshof)

 

Tagesordnung

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Betreff

1.)

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2020)

(249 d.B. und 486 d.B.)

 

2.)

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz über die Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds

(465 d.B. und 489 d.B.)

 

3.)

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll

(355 d.B. und 490 d.B.)

 

4.)

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Internationale Steuervergütungsgesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden (COVID-19-Steuermaßnahmengesetz – COVID-19-StMG)

(1109/A und 492 d.B. sowie 10460/BR d.B.)

 

5.)

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-FondsG, das Härtefallfondsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, das 22. COVID-19-Gesetz und das ABBAG-Gesetz geändert werden (COVID-19-Transparenzgesetz)

(468 d.B. und 488 d.B.)

 

6.)

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz und das Garantiegesetz 1977 geändert werden

(1112/A und 491 d.B. sowie 10461/BR d.B.)

 

7.)

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz und das Elektrizitätsabgabegesetz geändert werden

(1111/A und 493 d.B.)

 

8.)

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden

(1110/A und 494 d.B.)

 

 

 

Ingo Appé

Vorsitzender

 

 

 

Wien, 2020 12 13

 

 

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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,

sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu

den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.