1082/AB-BR BR
Eingelangt am: 15.05.1996
Republik Österreich
DER BUNDESKANZLER

 
Die Bundesräte Weiss, Giesinger, Bösch haben am 19. März 1996
unter der Nr. 1169/J - BR an mich eine schriftliche parlamenta -
rische Anfrage betreffend Bundesstaatsreform gerichtet, die fol -
genden Wortlaut hat:
"1. Wer hat das vom Herrn Staatssekretär erwähnte Konzept
erstellt?
2. Welchen Inhalt hat dieses Konzept?
3. Wurden darüber bereits mit den Ländern Verhandlungen
geführt?
4. Wie ist die Umsetzung dieses Konzeptes vorgesehen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Anfragesteller beziehen sich auf eine Äußerung, die von
Staatssekretär Mag. SCHLÖGL anläßlich der Beantwortung einer
dringlichen Anfrage am 29. Februar 1996 im Bundesrat gemacht
wurde. Zur Vermeidung von Mißverständnissen erscheint es zweck -
mäßig, zunächst von der gesamten Beantwortung der Frage 3
dieser dringlichen Anfrage durch den Herrn Staatssekretär aus -
zugehen. Sie lautete:
"Wie bereits ausgeführt, wäre zunächst die Bundesstaatsreform
umzusetzen. Erst dann ist es zweckmäßig, allenfalls weitere Maß -
nahmen für eine Stärkung der Länderrechte zu erörtern. Ich möch -
te hinzufügen, daß es mittelfristig nicht ausgeschlossen ist,
in eine Überprüfung der gesamten Kompetenzverteilung zwischen
Bund und Ländern mit dem Ziel einzugehen, eine Neuverteilung
der Kompetenzen zwischen den Gebietskörperschaften nach den Ge -
sichtspunkten der Zweckmäßigkeit und der Sparsamkeit zu errei -
chen.
Ich halte solch eine Neuverteilung der Kompetenzen zwischen den
einzelnen Gebietskörperschaften für dringend notwendig. Diese
Neuverteilung der Kompetenzen kann aber nicht innerhalb kürze -
ster Zeit beschlossen werden. Hier bedarf es umfangreicher Ge -
spräche zwischen den Gebietskörperschaften. Eine Neuverteilung
der Kompetenzen darf aber die jetzt notwendige Bundesstaatsre -
form nicht zeitlich nach hinten schieben, darum ist ein Stufen -
plan vorgesehen. Es gibt sowohl den Beschluß über diese Bundes -
staatsreform, so wie es ausverhandelt worden ist, als auch die
Zusage der Bundesregierung und begleitend damit ein langfristi -
ges Konzept einer umfassenden Reform der Aufgabenverteilung der
einzelnen Gebietskörperschaften."
Zu den Fragen 1 und 2:

Wie aus dem in der Einleitung angesprochenen Gesamtzusammenhang
hervorgeht, besteht der Wille der Bundesregierung zu einer Neu -
verteilung der Kompetenzen zwischen den Gebietskörperschaften.
Bestimmend für eine solche Neuverteilung muß jedenfalls sein,
daß sie nach den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und Spar -
samkeit vorgenommen wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang
auch, daß eine solche grundsätzliche Neuverteilung bzw. um -
fassende Überprüfung der gesamten Kompetenzverteilung nicht
innerhalb kürzester Zeit beschlossen werden kann. Wie dies
Staatssekretär SCHLÖGL gegenüber dem Bundesrat bereits zum
Ausdruck gebracht hat, werden zur Erarbeitung und Realisierung
dieses Plans umfangreiche Gespräche zwischen den Gebietskörper-
schaften erforderlich sein.
Zu Frage 3:

Nein.
Zu Frage 4:

Wie die Umsetzung erfolgen soll, wird in den Gesprächen mit den
Gebietskörperschaften zu klären sein.

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HTML-Dokument erstellt: Apr 26 10:30