1461/AB-BR BR
Die Bundesräte Mag WILFING, SCHAUFLER, SCHÖLS und Kollegen haben am 25.
Februar 1999 unter der Zahl 1583/J - BR/99 an mich eine schriftliche parlamentari -
sche Anfrage betreffend "Einstellung einer Nachtstreife im Bezirk Poysdorf" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte Ich wie folgt:

Zu Frage 1):

Im angesprochenen Bereich wurde für die Nachtzeit von Montag bis Donnerstag die
Anzahl der Streifen von drei auf zwei reduziert. Die Gründe hiefür lagen in der gerin -
gen Auslastung dieser Streifen und in der hohen Nachtdienstbelastung der betroffe -
nen Beamten. An Wochenenden, von Freitag bis Sonntag, versehen weiterhin drei
Doppelstreifen Nachtdienst. Vorfälle, die die Sicherheit der Bevölkerung in diesem
Sektorbereich in Frage stellen, sind bis dato nicht aufgetreten.
Sollte sich die Notwendigkeit einer Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt ergeben,
wird dies umgehend erfolgen.
Zu Frage 2):

Die Aufgaben des Grenzdienstes der Bundesgendarmerie bzw. der Grenzdienststel -
len sind eindeutig definiert. Die Wahrnehmung erforderlicher Erstmaßnahmen und
die gegenseitige Unterstützung von Dienststellen bei Gefahr im Verzuge wird auch
von den Bediensteten der Grenzdienststellen als selbstverständlich betrachtet. Eine
Vernachlässigung ihrer Aufgaben läßt sich davon nicht ableiten.
Zu Frage 3):

Ja
Zu Frage 4):

Aus derzeitiger Sicht ja.
Zu Frage 5):

Die betroffenen Dienststellen sowie der Dienststellenausschuss beim Bezirksgen -
darmeriekommando Mistelbach wurden mit Schreiben des Bezirksgendarmeriekom -
mandos Mistelbach, vom 5. Jänner 1999, in Kenntnis gesetzt. Abgesehen davon,
dass die Änderung des Streifendienstes zum Teil auf Beschwerden bzw. Klagen von
betroffenen Bediensteten zurückzuführen ist, kann aus dem PVG eine Mitwirkung der
Personalvertretung nicht abgeleitet werden.

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