1465/AB-BR BR
Die Bundesräte Windholz und Kollegen haben am 19. März 1999 unter der
Nr.: 1591/J - BR/99 an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend zusätzliche
Planposten für mehr Sicherheit, gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 - 4:
Im Zusammenhang mit den in immer größer werdenden Ausmaß auf mein Ressort
zukommenden Aufgaben bei der Kriminalitätsbekämpfung, aber auch in den
Bereichen der EU - Außengrenzsicherung sowie des Asyl - und Fremdenwesens,
wurde bereits im Dezember 1998 ein zusätzlicher Personalbedarf von etwas mehr
als 1000 Planstellen für notwendig erachtet.
Folgende Bereiche sind hievon betroffen:
• Bundespolizei:
100 Exekutivdienst - Planstellen für die Schubhafterweiterung sowie 50 Planstellen
für die Sicherheitsverwaltung im Zusammenhang mit fremdenpolizeilichen
Angelegenheiten.
• Bereich Bundesgendarmerie:
265 Planstellen für den Grenzdienst bzw. 100 Planstellen für den Gendarmeriedienst
• Bereich Staatspolizei:
12 Planstellen im Zusammenhang mit der Reform der Staatspolizei für die Errichtung
eines Analysereferates, für das EDV - Referat bzw. für den Bereich Europol -
Terrorismus.
• Bereich Kriminalpolizei:
56 Planstellen für Zeugenschutz, Rasterfahndung, verdeckte Ermittlung und
Datensicherung, Suchtmittelbekämpfung, Kriminaltechnische Zentralstelle, Europol
sowie für Kinderpornographie
• Bereich Verwaltungspolizei:
5 Planstellen für den Entschärfungsdienst
• Bereich Verkehrsangelegenheiten:
1 Planstelle für die Verkehrsstatistik, 4 Planstellen für den Bereich Flugpolizei und
Flugrettungsdienst
• Bereich Fremdenangelegenheiten, Bundesasylamt
30 Planstellen infolge der steigenden Entwicklung im Bereich Fremdenwesen bzw.
Asylverfahren 1. Instanz
• Sicherheitsakademie
11 Planstellen im Zusammenhang mit dem Aufbau der Sicherheitsakademie
• Verwaltungsbereich
17 Planstellen aufgrund der internationalen Verflechtung der EDV - Kommunikation im
Sicherheitswesen, der verstärkten internationalen Zusammenarbeit im Bereich des
Zivil - und Katastrophenschutzes sowie sonstiger administrativer Tätigkeiten.
Ein weiterer Bedarf von etwa 380 Planstellen erschien damals aufgrund der mit
Jahresbeginn wirksam gewordenen Nachtdienstregelung für Exekutivbeamte im
Hinblick auf die Möglichkeit der Freizeitabgeltung für geleistete Nachtdienste
unbedingt nötig.
In der sich derzeit in parlamentarischer Behandlung befindlichen Regierungsvorlage
einer BFG - Novelle 1999 ist der dringendste Personalbedarf berücksichtigt, wobei
vorerst 40 zusätzliche Planstellen für folgende Bereiche vorgesehen sind:
- 19 Planstellen für verschiedene Bundespolizeibehörden im Zusammenhang mit
der Administration fremdenpolizeilicher Maßnahmen
- 17 Planstellen für das Bundesasylamt aufgrund des erheblichen Anstieges der
Asylwerberzahlen und den damit verbundenen erstinstanzlichen Verfahren
- 4 Planstellen für die mit Flüchtlings- und Fremdenwesen befaßten
Organisationseinheiten meines Ressorts.
Darüberhinaus beabsichtigte ich noch im Laufe des Monats April 1999 Gespräche
mit Staatssekretär Dr. RUTTENSTORFER über die personellen Auswirkungen der
geänderten Nachtdienstregelung für Exekutivbeamte zu führen. Nach den
mittlerweile gewonnenen Erfahrungen ist derzeit davon auszugehen, daß im
Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen und den darin
vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen in meinem Ressort ein zusätzlicher
Personalbedarf von insgesamt 530 Planstellen besteht, wovon 200 auf die
Bundespolizei und 330 auf die Bundesgendarmerie entfallen. Unvorgreiflich der noch
zu führenden Gespräche gehe ich aber davon aus, daß diese Planstellen zumindest
teilweise bereits ab Jahresmitte besetzt werden können.
Zu der Frage 5:
Der Bekämpfung der Umweltkriminalität wurde schon bisher ein besonderer
Stellenwert zuerkannt und soll in Zukunft noch mehr Augenmerk geschenkt werden.
Ich habe zu diesem Zweck eine Bestandsaufnahme vornehmen lassen. In konkreten
Schritten wird folgende Neuordnung angestrebt:
• Einrichtung Umweltkundiger Organe:
Wesentlich ist die Verbreiterung der Basis für Wahrnehmung von umweltrelevanten
Sachverhalten. Diese Aufgabe soll von Exekutivorganen wahrgenommen werden,
die als "sehende Augen" zusätzliches Wahrnehmungspotential darstellen.
Ein diesbezügliches Projekt wurde - mit überaus ermutigendem Ergebnis - im
Bundesland Niederösterreich durchgeführt. In der Endausbauphase sollen etwa 500
Exekutivbeamte als sogenannte ,,Umweltkundige Organe" in ganz Österreich diese
Aufgabe wahrnehmen.
• Schulungen und Ausbildung:
Die entsprechenden Schulungen für diese ,,Umweltkundigen Organe" werden von der
Zentralstelle zur Bekämpfung der Umweltkriminalität in meinem Ministerium
organisiert und durchgeführt.
Weiters soll die Ausbildung der Sachbearbeiter für Umweltkriminalitätsfälle
ausgebaut werden.
• Kontakte:
Die Kontakte und die Zusammenarbeit mit einschlägigen Organisationseinheiten des
Bundes und der Länder, verbunden mit entsprechenden Informations - und
Erfahrungsaustausch sollen intensiviert werden.
• Verbesserung des Zuganges zu allen notwendigen Informationsquellen:
Für noch professionelleres Vorgehen in der Bekämpfung der Umweltkriminalität
sollen umfassende Informationsquellen eröffnet werden bzw. bestehende
Anfragemöglichkeiten ausgebaut werden.
• Strategieänderung - proaktives Vorgehen:
Mittelfristig wird als Folge der bereits angeführten Ziele proaktives Vorgehen in der
Umweltkriminalitätsbekämpfung angestrebt. Umweltkriminalität wird nicht nur reaktiv,
als Folge von Schäden an der Umwelt bekämpft, sondern durch aktive
Informationsbeschaffung bei konkreten Verdachtslagen.
Zu der Frage 6:
Von der Meldestelle werden seit ihrem Bestehen folgende Maßnahmen zur
Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet gesetzt:
• Entgegennahme und Weiterbearbeitung von Hinweisen,
• im eingeschränkten Ausmaß "Bestreifung" einschlägiger Bereiche des Internet
zur Feststellung von strafbaren Inhalten,
• Verständigung des Staates, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich die
Einstellung von inkriminiertem Material fällt,
• bei Verdacht einer im Inland oder durch einen österr. Staatsbürger begangenen
Straftat Anzeigeerstattung an die zuständige inländische Staatsanwaltschaft,
• Verständigung der ISPA (Internet Service Provider Vereinigung Österreichs)
zwecks Löschung von verbotenen Internet - Inhalten,
• Unterstützung internationaler Amtshandlungen und Einleitung der im Inland
erforderlichen Ermittlungen.
Sobald die erforderliche Infrastruktur in personeller und technischer Hinsicht
geschaffen ist, kann für den Bereich der Meldestelle daran gegangen werden, eine
Intensivierung der Tätigkeit, wie sie etwa im Maßnahmenkatalog der
Bundesregierung vom Dezember 1998 vorgesehen ist, einzuleiten.
Darüberhinaus wird angestrebt, eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für
verdeckte Ermittlungstätigkeit im Internet vorzusehen.
HTML-Dokument erstellt: Apr 27 14:00