1468/AB-BR BR
Die Bundesräte Haunschmid und Kollegen haben am 19 März 1999 unter der
Nr. 1595/J - BR/99 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Hygieneverordnung - Leitlinien gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist folgendes festzuhalten:
Die Lebensmittelhygieneverordnung, BGBl. II Nr. 31/1998, wurde am 3. Februar
1998 im Bundesgesetzblatt verlautbart und trat mit 1. März 1999 in Kraft. Im Anhang
dieser Verordnung werden die allgemeinen hygienischen Rahmenbedingungen für
das Inverkehrbringen von Lebensmitteln festgelegt.
Um die Betriebe bei der Umsetzung der Lebensmittelhygieneverordnung zu unter -
stützen und etwaige Unsicherheiten auszuräumen wurde in Gesprächen mit
Vertretern der einschlägigen Wirtschaftskreise angeregt, Vorschläge für Leitlinien zu
erstellen. Zur Erstellung dieser Leitlinien wurde eine Arbeitsgruppe des Ständigen
Hygieneausschusses die aus Vertretern der Wirtschaft und Lebensmittel -
hygieneexperten besteht, eingerichtet.
Zu Frage 1:
Die Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband für Gastronomie und Fachverband
für Hotellerie, hat mit Schreiben vom 2. April 1999 (eingelangt am 7. April 1999) zwei
Entwürfe betreffend Leitlinien für Einrichtungen von Gemeinschaftsversorgungen
vorgelegt:
·
,,Leitlinie für Kleinstbetriebe des Gastgewerbes mit geringem Speisenangebot
(z.B. Frühstückspension, Buffet, Jausenstation, Würstelstand, Espresso)";
·
"Leitlinie für gehobene Gastgewerbebetriebe mit umfangreichem Speisenangebot
(z.B. Restaurants, Hotel - Restaurants, Gasthöfe)".
Zu den Fragen 2 und 3:
Da die nächste Sitzung des Ständigen Hygieneausschusses erst für den 7. Juni
1999 anberaumt ist, werden die vorgelegten Entwürfe bereits vorher in der Arbeits -
gruppe des Ständigen Hygieneausschusses behandelt.
Im Rahmen dieser Arbeiten werden auch die Definitionen der einzelnen Betriebs -
gruppen festgelegt, um den Anwendungsbereich klarzustellen.
Sobald die Arbeitsgruppe einvernehmliche Entwürfe erarbeitet hat, werden diese
dem Ständigen Hygieneausschuß zur Beratung vorgelegt. Danach ist folgende
Vorgehensweise vorgesehen: nach Beratung und Beschluß durch den Ständigen
Hygieneausschuß werden diese Leitlinien zur Unterstützung bei der praktischen
Handhabung der Anforderungen der Lebensmittelhygieneverordnung, BGBl. II
Nr. 31/1998, von mir erlassen werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit der
Erstellung derartiger Leitlinien könnten diese Arbeiten in wenigen Monaten abge -
schlossen werden.
Zu Frage 4:
Den Betrieben wurde in den letzten Monaten auf vielfältige Weise Unterstützung
angeboten:
• Die Übergangsfrist der Verordnung betrug mehr als ein Jahr um den Betrieben
die Möglichkeit zu geben1 sich mit dem Inhalt der Lebensmittelhygieneverordnung
auseinanderzusetzen.
• Die Wirtschaftskammer hat seit geraumer Zeit Informationsblätter, die mit dem
Ständigen Hygieneausschuß akkordiert sind, zur Verfügung gestellt.
• Die Lebensmittelaufsicht in den Bundesländern ist seit einigen Monaten (das heißt
schon vor Inkrafttreten der Lebensmittelhygieneverordnung) damit beschäftigt, in
persönlichen Gesprächen und auf Informationsveranstaltungen die Betriebe über
den Inhalt der Verordnung zu informieren.
• In einigen Bundesländern wurden darüber hinaus den Betroffenen von der Le -
bensmittelaufsicht Informationsblätter zur Verfügung gestellt.