1469/AB-BR BR
Die Bundesräte Dr. Böhm, Haunschmid und Kollegen haben am 18. März 1999 unter
der Nr. 1589/J - BR/99 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Spirit of Hanf gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:

Die Überprüfung des im Lebensmittelhandel angebotenen Vollbieres "Spirit of Hanf"
hat keine meßbare Restmenge an Tetrahydrocannabinol ergeben (Nachweisgrenze:
0,05 mg/kg).
Zu den Fragen 3 und 4:

Samen für den Anbau von Hanf unterliegen nicht dem Lebensmittelgesetz 1975;
diese Fragen betreffen daher nicht meinen Zuständigkeitsbereich. Maßnahmen, die
den Anbau von Pflanzen zur Gewinnung von Suchtmitteln verhindern, sind im Rah -
men des Suchtmittelgesetzes zu treffen, für dessen Vollziehung das Bundesministe -
rium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Bundesminister für Inneres zustän -
dig sind.

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HTML-Dokument erstellt: May 28 18:51