1470/AB-BR BR
Die schriftliche Anfrage Nr. 1594/J - BR/1999, betreffend Flugverkehr über dem Bregenzerwald,
die die Bundesräte Dr. Bösch und Kollegen am 19. März 1999 an mich gerichtet haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1, 2 und 3:

Der beobachtete Flugverkehr stammt von den Luftstrassen:
G45/UG45 - Verlauf: Friedrichshafen - Reutte, und
Z2 - Verlauf: Friedrichshafen - Oberstdorf - Reutte.
Die Luftstrasse Z2 wurde mit 25.3.99 neu errichtet, und bedient ausschließlich Departures
Zürich.
Der Verlauf dieser Luftstrassen wurde von den Flugverkehrskontrollstellen München und
Zürich in Rücksicht auf ihre betrieblichen Erfordernisse festgelegt. Die Implementierung von
Luftstrassen außerhalb sonstiger Schutzgebiete bedarf keiner besonderen Genehmigung, und ist
ausschließlich Resultat betrieblicher Erfordernisse und besonderer Sicherheitsaspekte.
Zu Frage 4:

Bei der hier angesprochenen Flugroutenänderung dürfte der 25. Februar 1999 - Implementierung
ARN 3 Phase II - gemeint sein.
Österreich wurde dabei um eine zusätzliche Luftstrasse vom Raum Wien nach Bozen bereichert.
Zu Frage 5:

Allfällige Wolkenbildung durch Kondensstreifen wird bei Festlegung von Flugrouten nicht
berücksichtigt.
Zu Frage 6:

Ein den Interessen aller Beteiligter gerecht werdendes Fluglärmgesetz kann nur im Einverneh -
men mit den Ländern nach Klärung von Fragen der Raumordnung in der Umgebung von
Flughäfen erarbeitet werden. Diesbezügliche Vorarbeiten haben begonnen. Aus diesen kann
aber keinesfalls auf eine künftige Einbeziehung der gegenständlichen Flüge geschlossen werden.
Zu Frage 7:

Zunächst ist festzuhalten, daß Österreich bei weitem nicht in dem Ausmaß wie die großen
Europäischen Verkehrszentren Frankfurt, Paris, London, Zürich usw. von "exotischen" Flugge -
sellschaften angeflogen wird. Dazu kommt, daß auch aufgrund der österreichischen Lärmvor -
schriften - die wesentlich strenger sind als die derzeit gültigen EU - Vorschriften (diese sind erst
am 1.4.2002 so streng wie die derzeit in Österreich geltenden) - fast nur neuere Jets öster -
reichische Flughäfen anfliegen dürfen. Dies hat zur Folge, daß die österreichischen Flughäfen
(Bundesländerflughäfen 100 %, Flughafen Wien 95 %) nur mit modernsten, lärmarmen Kapitel
3 - Jets angeflogen werden.
Darüber hinaus werden auf den österreichischen Flughäfen sogenannte Ramp Checks durch -
geführt. Werden dabei schwere Mängel festgestellt, sind diese vor dem Abflug zu beheben und
wird die Aufsichtsbehörde der Fluggesellschaft bzw. die Luftfahrtbehörde des Registerstaates
informiert.
Die Veröffentlichung einer "Schwarzen Liste" ist in Österreich aus Gründen des Datenschutzes
nicht zulässig. Seitens der EU wird an der Erstellung einer "Ramp Check" - Richtlinie (Richtlinie
des Rates "Safety Assessment of Third - Country Aircraft using community airports") gearbeitet,
die möglicherweise die Veröffentlichung diesbezüglicher Daten zulässt. Der Inkrafttretens -
termin dieser Richtlinie steht noch nicht fest; inhaltlich wurde sie während der österreichischen
EU - Präsidentschaft fertig verhandelt.

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HTML-Dokument erstellt: May 28 18:51