1471/AB-BR BR
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss und Kollegen vom 17. März 1999,
Nr. 1585/J - BR/99, betreffend bundesverfassungsgesetzliche Umsetzung der
Vereinbarungen über den Konsultationsmechanismus und den Stabilitätspakt, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 3.:

Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sollte die in der Konsultationsver -
einbarung und im Stabilitätspakt vorgesehene bundesverfassungsgesetzliche Umsetzung
derart erfolgen, daß dem Nationalrat von der Bundesregierung eine entsprechende Re -
gierungsvorlage zugeleitet wird.
Diesbezüglich haben aber noch Gespräche mit dem Bundeskanzleramt stattzufinden, da
diese Materie nicht in die alleinige Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fällt.
Zu 2.:

Die Ausarbeitung von Entwurfsvarianten wurde bereits begonnen.
Anlage

 

Anfrage


der Bundesräte Jürgen Weiss, Ludwig Bieringer und Gottfried Jaud
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend bundesverfassungsgesetzliche Umsetzung der Vereinbarung über den
Konsultationsmechanismus und den Stabilitätspakt
In Artikel 10 Abs. 4 der am 15. Jänner 1999 in Kraft getretenen Vereinbarung zwischen dem
Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften ist eine gesonderte bundesverfassungsgesetzliche Umsetzung jeder der beiden Vereinbarungen vorgesehen ("In die bundesverfassungsgesetzliche und allenfalls einfachgesetzliche Umsetzung jeder der beiden Vereinbarungen wird eine Außer –
krafttretensbestimmung aufgenommen, wonach die jeweilige gesetzliche Umsetzung außer Kraft tritt, wenn die jeweils zugrundeliegende Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden außer Kraft tritt.").
In Artikel 6 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden betreffend die Koordination der Haushaltsführung von Bund, Ländern und Gemeinden
(Österreichischer Stabilitätspaket) ist eine gleichartige Regelung verankert.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage

  1. In welcher Weise wird die vereinbarte bundesverfassungsgesetzliche Umsetzung des Konsultationsmechanismus und des Stabilitätspakts vorgenommen werden?
  2. Wurde für diese Umsetzung bereits eine Entwurf erarbeitet?
  3. Wann wird die Versendung eines Begutachtungsentwurfes erfolgen?

 

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HTML-Dokument erstellt: May 28 18:51