1473/AB-BR BR
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Bundesräte Mag. John Gudenus und Genossen vom 18. März
1999, Nr. 1588/J - BR, betreffend Auswirkungen der Agenda 2000 auf die Landwirtschaft und
den ländlichen Raum Österreichs, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1., 3., und 5. bis 7.:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Land - und
Forstwirtschaft.
Zu 2.:
In welchem Ausmaß die Bauern von den erforderlichen Sparmaßnahmen betroffen waren,
kann mangels entsprechenden Datenmaterials nicht beziffert werden. Ich ersuche hierfür um
Verständnis.
Ungeachtet der erforderlichen Maßnahmen zur Stärkung der Budgetdisziplin hat die
Bundesregierung sowohl die Zusagen zur Finanzierung der Übergangsbeihilfen im
Zusammenhang mit dem EU - Beitritt als auch den mit den Ländern langfristig vereinbarten
Finanzrahmen für die nationalen Agrarförderungen eingehalten.
Zu 4.:
Die neue Zielgebietsregelung bewirkt allgemein eine geografische Konzentration. Da die
Rückflüsse aus den Strukturfonds und den agrarischen Strukturmaßnahmen insgesamt
steigen werden, werden die Pro - Kopf - Förderungen höher. Das sogenannte "Sicherheitsnetz"
gewährleistet, daß die förderfähige Bevölkerung in Ziel 2 - Gebieten in der neuen Periode um
höchstens ein Drittel niedriger ist als derzeit.
Die Gebietsabgrenzung ist in erster Linie Sache der Länder. Der Bund erwartet dazu einen
abgestimmten Vorschlag der Länder. Die Gebietsabgrenzung ist ausschlaggebend für die
Verteilung der Ziel 2 - Mittel auf die einzelnen Bundesländer.
Zu 8.:
Sowohl die für die Grenzregionen insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel als auch der
auf die Landwirtschaft entfallende Anteil hängen wesentlich von den Gebietsabgrenzungen
und der Gestaltung der entsprechenden Förderungsprogramme ab. Beides fällt primär in die
Zuständigkeit der Länder.
Zu 9. und 10.:
Die beiden Fragen sind mittlerweile gegenstandslos, weil keines der genannten Modelle im
Beschluß des Europäischen Rates von Berlin Berücksichtigung fand.
Zu 11.:
Was die Frage der EU - Osterweiterung betrifft, so schließe ich mich den Ausführungen des
Herrn Bundeskanzlers in seiner Antwort auf die gleichlautend an ihn gerichtete Frage der
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1587/J - BR an.
HTML-Dokument erstellt: May 28 18:51