1482/AB-BR BR
Die Bundesräte Dr. Bösch und Kollegen haben am 15. April 1999 unter der Nr. 1603/J - BR/99
an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Gendarmerie in Vorarlberg"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2 (Raumbedarf).

Der Raumbedarf des Landesgendarmeriekommandos für Vorarlberg steht außer Zweifel
Derzeit wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten geprüft, ob auf dem
bundeseigenen Grundstück, auf dem sich das Landesgendarmeriekommando für Vorarlberg
derzeit befindet, ein Erweiterungs - oder Zubau möglich ist. Bis zur Klärung dieser Frage wird
der bereits vor einiger Zeit angemeldete Bedarf an den Räumlichkeiten der Rhombergkaserne
in Lochau aufrecht erhalten.
Die Übersiedlung des Gendarmeriepostens und Bezirksgendarmeriekommandos Bregenz in das
neben dem Landesgendarmeriekommando liegende, zu sanierende, derzeit noch vom
Finanzamt Bregenz verwendete Gebäude wird in ca. drei bis vier Jahren erfolgen können.
Damit wären die drängendsten Platzprobleme gelöst.
Zu den Fragen 2 und 3 (Personal).

Auf Grund des Stellenplanes für das Jahr 1998 hatte die Bundesgendarmerie insgesamt 90
Planstellen einzusparen. Da die Ergebnisse der für die Gendarmerieposten angestellten
Belastungsberechnungen bereits in den vergangenen Jahren für Einsparungsvorgaben
herangezogen worden waren, ist es bei den Belastungswerten bereits zu einem gewissen
Ausgleich gekommen. Aus diesem Grund wurde für die im Jahr 1998 vorgegebene Einsparung
ein einheitlicher Aufteilungsschlüssel für alle Kommanden, nämlich 0,69% des systemisierten
Personalstandes festgelegt. Eine Benachteiligung des Landesgendarmeriekommandos für
Vorarlberg liegt deshalb nicht vor. Das Landesgendarmeriekommando für Vorarlberg wies
demnach mit 1. Mai 1999 im Exekutivdienst - einschließlich Ausgleichsmaßnahmen im
Rahmen des Grenzdienstes - einen Soll - und Iststand von 705 Beamten auf.
Um künftige Personalabgänge ersetzen zu können wird am 1. September 1999 ein
Grundausbildungslehrgang für die Verwendungsgruppe E2c in der Stärke von 25 Personen
einberufen.
Zu Frage 4:

Die österreichische EU - Ratspräsidentschaft hat in Fortsetzung der Mitteilungen der
Europäischen Kommission zur Migrations - und Asylpolitik aus den Jahren 1991 und 1994 dem
in Art. K. 4 des Maastrichter Vertrages vorgesehenen Ausschuss Hoher Beamter im Juli 1998
den Entwurf eines Strategiepapiers der Europäischen Union zur Migrations - und Asylpolitik
vorgelegt. Zweck dieses Vorschlages ist die Entwicklung einer in sich geschlossenen Asyl - und
Migrationsstrategie auf europäischer Ebene, um die Schlüsselelemente einer effizienten
Migrationssteuerung festzulegen und die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union in
diesem Bereich zu erhöhen.
Das Strategiepapier wurde unter österreichischer Präsidentschaft mehrfach im Ausschuss
Hoher Beamter diskutiert und vom österreichischen Vorsitz überarbeitet. Aufgrund der
zahlreichen angesprochenen Probleme und Themen war es von Anfang an klar, dass zwischen
den Mitgliedstaaten der EU nicht bereits unter der österreichischen Präsidentschaft Einigkeit
über eine derartig umfassende Strategie erzielt werden kann, sondern dass es einer
ausführlichen Diskussion des österreichischen Vorschlages unter den kommenden
Präsidentschaften bedarf.
Nachdem der österreichische Vorsitz dem Rat der Innen - und Justizminister am 3. und
4. Dezember 1998 einen Zwischenbericht vorlegte, hat der Rat den Auftrag erteilt, das
Strategiepapier unter deutschem Vorsitz in der Weise weiter zu behandeln, dass die Diskussion
in den zuständigen Arbeitsgruppen des Bereiches Justiz und inneres weitergeführt wird.
Derzeit wird das Strategiepapier in den Ratsarbeitsgruppen Migration (Zulassung), Migration
(Rückführung), Multidisziplinäre Gruppe Organisierte Kriminalität, Visa und Asyl diskutiert.
Die Ergebnisse dieser Diskussionen werden demnächst in einem Dokument zusammengefaßt
werden. Daraus werden in einem zweiten Schritt Thesen erarbeitet, die eine wichtige
Grundlage für die Erörterungen des Europäischen Rates von Tampere am 15. und 16. Oktober
1999 bilden werden.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass als eine Maßnahme im Sinne dieses
Strategiepapiers noch unter österreichischer Präsidentschaft eine Hochrangige Arbeitsgruppe
Asyl und Migration eingesetzt wurde, die Aktionspläne für ausgewählte Herkunftsregionen
von Asylwerbern und illegalen Einwanderern erarbeitet. Ziel dieser Aktionspläne, die ebenfalls
auf dem Europäischen Rat von Tampere besprochen werden sollen, ist es, Maßnahmen aus
allen drei Säulen der EU zu bündeln, um diesen Zustrom vor allem durch die Bekämpfung der
Migrationsursachen zu vermindern.
Das Inkrafttreten des Europol - Übereinkommens und die Tätigkeitsaufnahme von Europol
erfolgen gemäß Artikel 45 des Europol - Übereinkommens zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Die Tätigkeitsaufnahme von Europol kann gemäß Artikel 45 Absatz 4 des Furopol -
Übereinkommens erst nach Inkrafttreten des letzten einer Reihe von in dieser Bestimmung
genannten Rechtsakten erfolgen. Europol wird aber voraussichtlich am 1. Juli 1999 seine
Tätigkeit aufnehmen.
Zu Frage 5:

Im Rahmen des Pilotprojektes "DNA - Datenbanken" stehen für die Sicherheitsbehörden und -
dienst stellen bundesweit insgesamt 1.200 Untersuchungen für biologische Tatortspuren und
12.000 Untersuchungen von Mundhöhlenabstrichen (MHA) zur Verfügung.
Das Kontingent für das Landesgendarmeriekommando für Vorarlberg beträgt 34
Untersuchungen biologischer Tatspuren und 472 Untersuchungen von Mundhöhlenabstrichen.
Das zur Verfügung stehende Kontingent entspricht dem Deliktsanfall und liegt im Durchschnitt
der anderen Bundesländer (z.B. LGK für Kärnten: 24 biologische Tatortspuren und 470 MHA,
LGK für Salzburg: 26 biologische Tatortspuren und 343 MHA, LGK für das Burgenland: 18
biologische Tatortspuren und 255 MHA). Im Fall außergewöhnlicher, spektakulärer oder
besonders wichtiger Amtshandlungen können zusätzliche Analysenkontingente im notwendigen
Ausmaß zugewiesen werden

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HTML-Dokument erstellt: Jun 14 10:31