1490/AB-BR BR
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1612/J - NR/1999 betreffend Zusammenlegung
der Österreichischen Wetterdienste und Einsparungseffekte für das österreichische Bundes -
budget, die die Bundesräte Dr. d‘ARON und Kollegen am 6. Mai 1999 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:

In der "Betriebswirtschaftlichen Studie über die "Zusammenlegung der Österreichischen
Wetterdienste" wird im günstigsten Falle ("best case") die Veränderung der Belastung des
Bundesbudgets im Vergleich zur Weiterführung des status quo im Verhältnis zur Gründung
einer MBT - AUSTRIA GmbH. steigend auf ca. öS 36 Mio. im 5. Jahr der Realisierung be -
rechnet. Für den ungünstigsten Fall ("worst case")‘ d.h. unter den in der genannten Studie
angeführten Nebenbedingungen, wird eine Belastung des Bundesbudgets von ca. öS 43 Mio.
im 5. Jahr errechnet.
Die Realisierung der Zusammenführung der Österreichischen Wetterdienste wurde insoweit
in Anngriff genommen, als mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfes
begonnen wurde. Da jedoch die Realisierung des 1. Schritts im Sinne der Empfehlung der
Arbeitsgruppe "Zusammenarbeit der Österreichischen Wetterdienste" nicht möglich war,
war auch eine Realisierung weiterer Schritte der Zusammenarbeit dcr österreichischen Wet-
terdienste im Sinne der Inhalte der genannten Studie im 2. Halbjahr 1998 nicht in Angriff zu
nehmen.
Zu Frage 2:

Eine der Nebenbedingungen für die Erstellung der obgenannten Studie war, dass die Bedien -
steten aller Wetterdienste hinsichtlich ihres Einkommens in der neuen Konstruktion MET -
AUSTRIA GmbH. keine Einbußen ihres Einkommens erfahren. D.h. allerdings weiter, dass
die bestehenden gravierenden Einkommensunterschiede zwischen den Bediensteten der
Austro - Control GmbH (ACG) und den Bediensteten der anderen Wetterdienste bestehen
geblieben wären und dies zu Friktionen im neuen Wetterdienst MET - AUSTRIA GmbH.
beitragen hätte können. In Anbetracht der gegebenen Einkommensunterschiede zwischen den
Bediensteten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) und der ACG ist
mit Deutlichkeit festzustellen, dass Rationalisierungsmaßnahmen insbesondere im Bereich
der Personalkosten von den Beschäftigten einer zu gründenden GmbH mit der Firma MET -
AUSTRIA GmbH. zu tragen wären. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang, dass der 2.
Schritt der Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Zusammenarbeit der Österreichischen Wetter-
dienste" aus Gründen des Bestehens eines Kollektivvertrags mit den Bediensteten der ACG
nur unter Schwierigkeiten zu realisieren gewesen wäre, sofern sich dieser Kollektivvertrag
auf die neu aufzunehmenden Bediensteten der MET - AUSTRIA GmbH. bezogen hätte.
Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat in einem an das Bundeskanzleramt ge -
richteten Schreiben vom Juli 1997 ausführlich den Rechts - bzw. Ressortstandpunkt zur Frage
der Zusammenlegung der Österreichischen Wetterdienste dargelegt, ist dabei auf Aufgaben -
stellung und Organisation des MWD, Unterschiede zwischen den Aufgaben des Militärwet -
terdienstes (MWD) und jenen der zivilen Wetterdienste, Bedenken, die in (verfassungs -)
rechtlicher Hinsicht gegen eine Ausgliederung der Aufgaben des MWD bestehen, eingegan -
gen und hat abschließend festgestellt, dass "aufgrund der oa. Sach- und Rechtslage daher
vom Standpunkt des ho. Bundesministeriums (i.e. das BMLV) einer Ausgliederung der Auf -
gaben des MWD aus der Friedens - bzw. Einsatzorganisation des Bundesheeres und deren
(gesetzlicher) Übertragung an einem privaten Rechtsträger nicht zugestimmt werden" kann.
Im Sinne des ersten Schritts der Empfehlung der Arbeitsgruppe "Zusammenarbeit der Öster -
reichischen Wetterdienste" wurden seitens meines Ressorts in Verfolgung des Berichts über
die Reorganisation der österreichischen Wetterdienste mit dem Bundesministerium für Lan -
desverteidigung Gespräche im Oktober 1998 mit dem Ziel geführt, die Haltung des Bundes -
ministeriums für Landesverteidigung zur Frage der Ausgliederung der ZAMG und des MWD
in eine zu gründende GmbH zu klären. Die Vertreter des Bundesministeriums für Landes -
verteidigung legten dabei dar, dass das seinerzeitige Schreiben an das BKA, worin die grund -
sätzliche ablehnende Haltung des Verteidigungsressorts enthalten ist, nach wie vor dem Res -
sortstandpunkt des Bundesministeriums für Landesverteidigung entspräche. Das Bundes -
ministerium für Landesverteidigung bekräftigte sohin neuerlich seinen Standpunkt der Un -
abdingbarkeit der Existenz eines eigenen militärischen Wetterdienstes.
Zu Frage 4:

Die Prüfmitteilungen des Rechnungshofs (RH) aus dem Jahre 1995 über das Ergebnis der
Überprüfung der Gebarung der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik und die
vom RH vertretene Ansicht bezüglich einer engeren Zusammenarbeit bzw. Zusammenfüh -
rung der drei Wetterdienste sind mir bekannt. Der RH empfahl darin zusammenfassend, die
Verhandlungen über die Zusammenlegung der drei österreichischen Wetterdienste wieder
aufzunehmen. Darüber hinaus wird dem RH seitens meines Ressorts über die Verwirklichung
der Anregungen berichtet.
Zu Frage 5:

Allfällige Entlastungen der Luftfahrtunternehmen könnten erst langfristig erwartet werden,
da infolge der bestehenden, bekannten Struktur und Personalsituation der genannten Organi -
sationen mittelfristig eher Kostensteigerungen, insbesondere für die Luftfahrt, iu erwarten
sind. Die Zusammenlegung ließe eine langfristige Senkung der Flugsicherungsstreckenge -
bühren und Anfluggebühren erwarten, wenn Synergien genutzt werden könnten und eine
effektivere Organisation sowie Personalmanagement durchgeführt werden könnten. Eine
Umwälzung von nicht der Luftfahrt kausal und direkt zurechenbaren Meteorologiekosten ist
aufgrund der internationalen Kostenberechnungsbestimmungen nicht möglich.
Zu Frage 6:

In der genannten Studie werden Maximalvarianten hinsichtlich der positiven wie negativen
Erwartungen betreffend die Auswirkungen auf das Bundesbudget dargestellt, die nicht weiter
Gegenstand von Identifikationen sind, sondern vielmehr als Grundlage für weiterführende
Schritte und Maßnahmen dienen können. Die positiven Erwartungen des "best case" der
obgenannten Studie werden aufgrund der dort genannten Nebenbedingungen von mir nicht
zur Gänze geteilt.
Zu Frage 7:

Die Kosten für die genannte Studie wurden von den betroffenen Einrichtungen in deren
privatwirtschaftlicher Gebarung getragen, wobei noch auszuführen ist, dass die Ausschrei -
bung für diese Studie im Wege des Bundeskanzleramtes durchgeführt wurde und die Aus -
schreibung von der Finanzierungsgarantie Gesellschaft (FGG) geprüft wurde.
Zu Frage 8:

Die Arbeitsgruppe "Zusammenarbeit der Österreichischen Wetterdienste" gab für die weitere
Vorgangsweise als 2. Schritt die Empfehlung der "Aufnahme von Verhandlungen mit der
Gewerkschaft über einen Kollektivvertrag für Bedienstete eines gemeinsamen österreichi -
schen Wetterdienstes, der sich am Vertragsbedienstetenschema des Bundes zuzüglich
Funktions- und Schichtdienstzulage orientiert". Da dieser 2. Schritt nicht vollzogen werden
konnte, und somit über einen künftigen Kollektivvertrag einer zu gründenden GmbH mit der
Firma MET AUSTRIA GmbH. keine Aussage getroffen werden kann, ist es nicht möglich,
einen Nutzen bzw. Schaden zu beziffern. Ein Schaden für das Bundesbudget ist auch deshalb
nicht zu beziffern, da die budgetären Kosten, die durch die im öffentlichen Interesse gelege -
nen Aufgaben der ZAMG entstehen, in einer zukünftigen Konstruktion durch einen Beauf -
tragungsvertrag an die Firma MET AUSTRIA GmbH abzudecken gewesen wären und der
Wetterdienst der ACG derzeit im Rahmen des GmbH - Gesetzes agiert und somit nicht bud -
getwirksam ist.
Zu Frage 9:

Aufgrund des Mangels einer Angabe einer entsprechenden konkreten Quelle für die Aussage
des meiner Fraktion angehörigen Herrn Bundeskanzlers ist die gegenständliche Frage nicht
nachvollziehbar und kann daher nicht beantwortet werden.

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