1494/AB-BR BR
 
Die Bundesräte Haunschmid und Kollegen haben am 6. Mai 1999 unter der Nr. 1613/J -
BR/99 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Besetzung von
Kommandantenfunktionen" gerichtet. Diese beantworte ich wie folgt:
 
Zu 1 bis 3:

Arbeitsplätze der Militärpersonen sind gemäß § 147 BDG 1979 auf Antrag des zuständigen
Bundesministers vom Bundesminister für Finanzen zu bewerten und unter Bedachtnahme
auf die gesetzlich verankerten Richtverwendungen einer Verwendungsgruppe zuzuordnen.
So wurden die angesprochenen Arbeitsplätze der Verwendungsgruppe M BO 2 zugeordnet.
Darüber hinaus können die Kommandantenfunktionen der Jägerbrigaden auch befristet mit
Offizieren der Verwendungsgruppe M BO 1 besetzt werden. In diesem Sinne wurden die
Kommandantenfunktionen der Jägerbrigaden jeweils nach Durchführung des Aus -
schreibungsverfahrens gemäß § 3 Ausschreibungsgesetz 1989 unter Berücksichtigung der
durch die Begutachtungskommission erstellten Gutachten besetzt.
 
Zu 4:

Es wurden alle Funktionen ausgeschrieben, die nach dem Ausschreibungsgesetz 1989
auszuschreiben sind.
Zu 5 und 6:

Für die Funktion des Kommandanten der Heeresunteroffiziersakademie haben sich im
Rahmen des Ausschreibungsverfahrens elf Offiziere der Verwendungsgruppe H 2/M BO 2
beworben. Unter Berücksichtigung der Gutachten der Begutachtungskommission habe ich
am 25. Mai 1999 Obst Günter Winkler mit dieser Funktion betraut.
 
Zu 7 und 8:

Im Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen erübrigt sich eine Beantwortung.

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