1515/AB-BR BR
Die Bundesräte Windholz und Kollegen haben am 1.7.1999 an mich eine schriftliche
Anfrage mit der Nr. 1638/J - BR betreffend ,,Mobbing - Prävention" gerichtet. Ich beehre
mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad 1

Mobbing im weitesten Sinn des Wortes kann in jeder Arbeitsgemeinschaft und Unter -
nehmenskultur in mehr oder weniger ausgeprägter Form vorgefunden werden. Bis
jetzt wurde mir noch kein Fall von Mobbing in meinem Ressort zur Kenntnis
gebracht.
ad 2

Nein.
ad 3

Da Mobbing in meinem Ressort kein Problem darstellt, bestand bisher noch kein
Anlass, einen gesamthaften Prüfauftrag zu diesem Problembereich zu erteilen.
Grundsätzlich betrachte ich die Interne Revision nicht als die geeignete Anlaufstelle
für Mobbing - Fälle, vielmehr sind in meinem Ressort die Mitarbeiterinnen der Perso -
nalabteilung die diesbezüglichen AnsprechpartnerInnen, die unverzügliche Aufklä -
rung und Abstellung eventueller Missstände veranlassen.
ad 4 und 5

Mit der Institutionalisierung des Instrumentes "Personalentwicklung" in der Abteilung
für Personal und Organisation wurde in meinem Ressort eine Stelle geschaffen, die
unter anderem auch der Prävention von Mobbing dient. Insbesondere wurde und
wird im Rahmen der Personalentwicklung Beratung, Information bzw.
Unterstützungsleistung in schwierigen Situationen (Coaching, Supervision,
Teamentwicklung) angeboten. Auch die Umsetzung des Mitarbeitergespräches ist
ein Instrument, das eine Präventionsmaßnahme von Mobbing darstellt.
Die derzeitige Situation in meinem Ressort macht es nicht erforderlich, weitere
Massnahmen zu ergreifen.
ad 6

Alle Bediensteten meines Ressorts können sich jederzeit an die Personalabteilung,
die Personalvertretung und natürlich auch an mich wenden.
ad 7

Nein, dafür sind in meinem Ressort keine Hinweise vorhanden.

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