1519/AB-BR BR
Die Bundesräte Ernest Windholz und Kollegen haben an mich eine schriftliche An -
frage, betreffend "Mobbing - Prävention", gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Im Bundesministerium für Justiz sind bisher weder Fälle von Mobbing im Sinne des -
sen, was heute allgemein unter "Mobbing" verstanden wird, noch Anzeichen hiefür
aufgetreten.
Zu 2:
Nein.
Zu 3:
Die Revisionsordnung des Bundesministeriums für Justiz sieht vor, dass bei den pe -
riodischen Revisionen der Gerichte und Justizanstalten auch das Betriebsklima - in
einem sehr weit verstandenen Sinn - zu untersuchen ist. Die dafür eigens entwickel -
ten Checklisten verwenden zwar nicht das Wort "Mobbing", beziehen sich aber auch
auf Umstände, die für das Vorliegen von "Mobbing" relevant sein könnten; so ent -
halten sie den Auftrag, allfälligen Spannungen innerhalb der Dienststelle, nachteili -
gen Gruppenbildungen, auffälligen Krankenständen und dergleichen konsequent
nachzugehen. Sollten sich dabei konkrete Hinweise auf Umstände, die als Anzei -
chen für ein "Mobbing" gewertet werden könnten, ergeben, so sind die Ursachen zu
ermitteln, Gespräche mit den Betroffenen zu führen und - wie es der Inneren Revisi -
on zukommt - Empfehlungen für geeignete Abhilfe - und Verbesserungsmaßnahmen
an die Verantwortlichen zu erstatten.
Zu 4 und 5:
Weitere präventive Maßnahmen gegen "Mobbing" sind die gesetzlich vorgesehenen
Mitarbeiter - und Teamarbeitsgespräche, bei denen Konfliktsituationen besprochen
und auch geklärt werden können. Darüber hinaus hat die Bundesregierung ein Leit -
bild für die Bediensteten des Bundes beschlossen, das eine Reihe von Zielvorstel -
lung festlegt, die unter anderem auch "Mobbing" hintanhalten sollen. Schließlich be -
steht auch eine Beratungsstelle der Verwaltungsakademie des Bundes, an die sich
die Bediensteten in Mobbing - Fällen wenden können. Diese Einrichtung verfügt über
besonders geeignete Fachkräfte.
Weitere Maßnahmen - über die in den Antworten zu den Fragen 3 bis 6 erwähnten
Maßnahmen hinaus - halte ich nicht für erforderlich.
Zu 6:
Abgesehen von den bereits erwähnten Revisionsberichten, die mir vorzulegen sind,
führe ich immer wieder Gespräche auch mit den Personalvertretungsorganen und
der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im Justizressort, bei denen selbst -
verständlich auch personelle Probleme und Konflikte angesprochen werden (kön -
nen).
Zu 7:
Nein.
HTML-Dokument erstellt: Sep 13 11:43