1521/AB-BR BR
Die Bundesräte Mühlwerth und Kollegen haben am 2. Juli 1999 unter der
Nr. 1641/J - BR/99 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Ministerratsvortrag vom 30. September 1997 zur Gewalt in der Familie, Kindes -
mißhandlung sexueller Kindesmißbrauch, Gewalt gegen Frauen, Gewalt unter
Jugendlichen, Gewalt in den Medien gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst weise ich darauf hin, daß gleichlautende Anfragen an die Bundes -
ministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, den Bundesminister
für Inneres, den Bundesminister für Justiz sowie den Bundesminister für Um -
welt, Jugend und Familie ergangen sind.
Ich verweise daher zu den Fragen 7, 30, 38, 41 bis 43 auf die Ausführungen
der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten zu der an
sie gerichteten Anfrage Nr. 1645/J - BR/99; zu den Fragen 11, 12, 15 bis 19,
24, 25, 28, 31 und 47 bis 50 auf die Ausführungen des Bundesministers für
Inneres zu der an ihn gerichteten Anfrage Nr. 1642/J - BR/99; zu den Fragen 11
bis 13, 20 und 28 auf die Ausführungen des Bundesministers für Justiz zu der
an ihn gerichteten Anfrage Nr. 1643/J - BR/99 sowie zu den Fragen 8 bis 10, 15
bis 18, 26, 27, 37 bis 39, 44 und 45 auf die Ausführungen des Bundesministers
für Umwelt, Jugend und Familie zu der an ihn gerichteten Anfrage Nr. 1644/J -
BR/99.
Zu den Fragen 1 bis 3:
Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 verweise ich grundsätzlich auf die
Ausführungen des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie zu der an ihn
gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 1644/J - BR/99.
Was meinen Bereich betrifft, werden aus den Mitteln zur Förderung von Frauen -
initiativen von mir Notrufe und verschiedene Beratungs - und Betreuungsein -
richtungen subventioniert, die Frauen, aber auch Mädchen betreuen, die von
sexueller Gewalt betroffen sind. Darüber hinaus wird von mir seit 1998 ein aus -
schließlich für sexuell mißbrauchte Kinder und Jugendliche eingerichtetes
Informations - und Betreuungszentrum unterstützt: Der Verein "Die Oase" in Neusiedl
am See bietet anonyme und kostenlose Information, Beratung und Begleitung und
betreut einen Telefondienst rund um die Uhr.
Gegenüber dem Jahr 1996 ist es mir gelungen, meine finanzielle Unterstützung für
den gesamten Bereich der Gewalt an Frauen und Mädchen nahezu auf das Drei -
fache zu erhöhen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Zur effektiven Umsetzung des Bundesgesetzes zum Schutz vor Gewalt in der
Familie wurden in Österreich Interventionsstellen gegen familiäre Gewalt ein -
gerichtet, die von mir und dem Bundesminister für Inneres je zur Hälfte kofinanziert
werden.
Diese Opferschutzeinrichtungen bieten betroffenen Frauen und Kindern aktiv
Beratung und Unterstützung an und fungieren als Drehscheibe zwischen allen in
einem konkreten Gewaltfall involvierten Behörden und privaten Einrichtungen
(Sicherheitsbehörden; Gerichte; Jugendwohlfahrtsbehörden; Fraueneinrichtungen;
etc.).
Gegenwärtig bestehen in Österreich fünf Interventionsstellen gegen Gewalt in der
Familie (Wien, Salzburg, Linz, Innsbruck, Graz), vier weitere derartige Einrichtungen
(Vorarlberg, Burgenland, Niederösterreich und Kärnten) befinden sich derzeit in der
Vorbereitungsphase und werden im Herbst 1999 ihren Betrieb aufnehmen. Dadurch
wird der Aufbau eines bundesweiten flächendeckenden Betreuungsnetzes noch vor
Jahresende abgeschlossen sein.
Auch durch den Ausbau der Frauenservicestellen und der damit verbundenen
Erweiterung eines ganzheitlichen Beratungsangebotes konnte erreicht werden, daß
in Gebieten, wo es noch keine oder zu wenig spezifische Anlaufstellen für von
Gewalt in der Familie betroffene Frauen gibt, für diese entsprechende Hilfestellungen
angeboten werden.
Darüber hinaus habe ich mit 1. Juni 1999 eine österreichweite Clearingstelle ein -
gerichtet, die eine - für AnruferInnen kostenlose und rund um die Uhr von
ExpertInnen besetzte - Helpline betreut, unter der von Gewalt betroffene bzw.
bedrohte Frauen und ihr soziales Umfeld kompetent und vertraulich Informationen
über ihre Rechte und über konkrete regionale Hilfsangebote erhalten. Bezüglich
dieser Clearingstelle verweise ich auch auf meine Beantwortung der Frage 33.
Hinsichtlich weiterer Maßnahmen verweise ich auf die Ausführungen des Bundes -
ministers für Inneres zu der an ihn gerichteten Anfrage Nr. 1642/J - BR/99 sowie des
Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie zu der an ihn gerichteten Anfrage
Nr. 1644/J - BR/99.
Ich bin der Auffassung, daß den Forderungen in Punkt 3 des Maßnahmenkataloges
in den vergangenen beiden Jahren wohl Rechnung getragen wurde, daß jedoch
noch weiterer Bedarf an Einrichtungen, die auf den Umgang mit der Problematik der
Gewalt in der Familie spezialisiert sind, und an Frauenhäusern besteht. Nach Maß -
gabe der finanziellen Mittel ist daher ein weiterer Ausbau dieser Einrichtungen
vorzunehmen. Insbesondere ist dem Ziel des bedarfsgerechten Ausbaus von
Frauenhäusern in allen Bundesländern weiterhin Augenmerk zu schenken, da
diesbezüglich nach wie vor regionale Unterschiede bestehen.
Zu Frage 6:
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Länder, für eine entsprechende Finanzierung
dieser wichtigen Einrichtungen Sorge zu tragen. Dennoch wird die Arbeit der
Frauenhäuser darüber hinaus von mir grundsätzlich jährlich durch Subventionsmittel
entsprechend unterstützt.
Zu Frage 14:
Das Modellprojekt "psychologische und juristische Prozeßbegleitung bei sexuellem
Mißbrauch an Mädchen, Buben und Jugendlichen" wurde im Frühjahr 1998 etabliert.
Es bietet Kindern und Jugendlichen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind,
sowie deren Bezugspersonen psychosoziale und juristische Unterstützung während
des gerichtlichen Verfahrens an, um einer sekundären Viktimisierung weitgehend
entgegenzuwirken. Projektträger sind der Verein Tamar sowie die Beratungsstelle für
sexuell mißbrauchte Mädchen und junge Frauen.
Seit seinem Bestehen wird das Projekt, das von mir und dem Bundesminister für
Umwelt, Jugend und Familie gefördert wird, fortlaufend wissenschaftlich evaluiert;
die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung werden im Frühjahr 2000
vorliegen.
Zu den Fragen 21 und 22:
1998 wurde in Wien eine Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels
eingerichtet, die je zur Hälfte von mir und dem Bundesminister für Inneres ko -
finanziert wird. Trägerverein ist LEFÖ (Lateinamerikanische Emigrierte Frauen in
Österreich).
Die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels unterstützt Migrantinnen,
die zur Ausübung von Prostitution gezwungen werden oder die durch Heiratshandel
oder Handel mit Hausangestellten nach Österreich gelockt wurden und hier unter
Bedingungen krasser Ausbeutung leben müssen.
Das Betreuungsangebot der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels
umfaßt unter anderem rechtliche und psychologische Beratung in der Muttersprache,
die Unterbringung in Notwohnungen, die Begleitung zu Einvernahmen bei Sicher -
heitsbehörden und Gerichten als Vertrauensperson, rechtliche Vertretung sowie die
Heimkehrvorbereitung und Vermittlung an Beratungsstellen in den Herkunftsländern.
Die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels arbeitet sehr eng mit
involvierten staatlichen Behörden und privaten Einrichtungen zusammen und hält
auch Kontakte zu Nichtregierungsorganisationen im Ausland, um Migrantinnen in
den Heimatländern über Gewaltprävention zu informieren und die Betreuung von
betroffenen Frauen und Mädchen in den Herkunfts -, Transit - und Zielländern zu
koordinieren.
Darüber hinaus unterstütze ich seit Jänner 1998 mit meinen budgetären Mitteln das
Autonome Integrationszentrum für Migrantinnen (MAIZ) in Oberösterreich, das
Betroffenen von Frauenhandel Hilfestellung in rechtlichen, sozialen und gesund -
heitlichen Belangen anbietet.
Weiters habe ich gemeinsam mit dem Bundesminister für Inneres und mit der
Europäischen Kommission im Mai und Juni 1998 drei Fachseminare für Polizei - und
Gendarmeriebedienstete zum Thema "Frauenhandel - Bekämpfung, Prävention,
Opferschutz" finanziert, die vom Verein LEFÖ durchgeführt wurden. Auf EU - Ebene
erfolgte die Kofinanzierung im Rahmen des STOP - Programms (= Stop Trafficking of
Persons).
Zu Frage 23:
Im Rahmen der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft habe ich am 1. Oktober
1998 zu einer internationalen Ost - West - Konferenz zum Thema Frauenhandel nach
Wien eingeladen. Die Veranstaltung wurde von rund 200 internationalen Gästen aus
21 Staaten besucht; eingebunden waren neben RegierungsvertreterInnen die
Europäische Kommission, der Europarat, die Vereinten Nationen sowie insbe -
sondere eine Vielzahl an nationalen und internationalen NGO - Vertreterinnen.
Unter Bezugnahme auf die Den Haager Ministerratsdeklaration vom April 1997
(,,Maßnahmenkatalog zur effektiven Bekämpfung des Frauenhandels zum Zweck der
sexuellen Ausbeutung") zielte die Veranstaltung insbesondere auf die Intensivierung
der Zusammenarbeit und Vernetzung aller involvierten AkteurInnen in den Herkunfts -
Transit - und Zielländern sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit ab.
Dabei ging die Diskussion über die EU - Dimension hinaus und es wurde vor allem die
osteuropäische Perspektive einbezogen. Durch die verschärften Rahmenbedin -
gungen seit der Ostöffnung 1989 ist es notwendig, die Ost - West - Vernetzungsarbeit
zwischen staatlichen Stellen und NGOs sowie zwischen NGO - Expertinnen unter -
einander zu intensivieren. Vor diesem Hintergrund fand im Anschluß an die eingangs
zitierte internationale Konferenz in Wien eine zweitägige NGO - Expertinnen - Tagung
statt, zu deren Zustandekommen ich mit meinen Ressourcen wesentlich beigetragen
habe. Netzwerkbildung sowie Erfahrungsausstausch standen dabei im Vordergrund.
In einer Reihe von Arbeitskreisen wurden unter anderem die Typologie des Frauen -
handels, der sozioökonomische Hintergrund in den Herkunftsländern sowie
präventive und interventionistische Aspekte diskutiert.
Zu Frage 29:
Die in den Jahren 1996/97 in meinem Kompetenzbereich durchgeführten Fort -
bildungsveranstaltungen für mit den Themenbereichen "Gewalt gegen Frauen" und
"Sexuelle Gewalt an Mädchen und Buben" befaßte Berufsgruppen, für die eigene
Fortbildungskonzepte entwickelt wurden, haben gezeigt, daß Mitarbeiterinnen von
Fraueneinrichtungen besonderen Bedarf an Bildungsangeboten haben, da es keine
Berufsvertretung gibt, die sich um Aus - und Weiterbildungsangebote bemühen
könnte.
In meinem Auftrag wurden daher im Jahr 1998 7 zweitägige Aus - und Fortbil -
dungsseminare für Mitarbeiterinnen von Fraueneinrichtungen durchgeführt. Weitere
9 zweitägige Seminare für diese Berufsgruppe finden im Jahr 1999 bzw. bis zum
30. April 2000 statt. Dieses Seminarangebot umfaßt neben Seminaren zur Aus - und
Fortbildung auch die Abhaltung von interdisziplinären Seminaren, die der Förderung
der interdisziplinären Zusammenarbeit in den einzelnen Regionen dienen.
Hinsichtlich der Teilnahme an den konkreten Fortbildungsmaßnahmen durch Organe
des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Staatsanwälte sowie der Straf - und
FamilienrichterInnen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 28.
Zu Frage 32:
Die in meinem Auftrag von GenderLink - Netzwerk für Sozialforschung, Nebauer &
Pircher OEG erstellte Studie "Sexualisierte Gewalt im behinderten Alltag - Jungen
und Männer mit Behinderung als Opfer und Täter" wurde 1997 fertiggestellt. Als
Ergebnis dieses Forschungsvorhabens habe ich am 24. Juni 1998 die Tagung
"Sexualisierte Gewalt und Behinderung" durchgeführt.
Bei dieser Tagung wurden die noch immer tabuisierte Problematik der sexuellen Gewalt
von bzw. an Männern bzw. Jungen mit Behinderung thematisiert, die Ergebnisse der
genannten Studie vorgestellt und Maßnahmen zur Prävention und geeigneten Täter -
und Opferarbeit sowie gesetzliche und sonstige Änderungen diskutiert und hinsichtlich
ihrer Umsetzung bearbeitet.
Im Jahr 1998 habe ich weiters das 1994 erstmals aufgelegte umfangreiche
Informationsmaterial "Gegen Gewalt an Frauen und Kindern handeln in einer
aktualisierten und überarbeiteten Auflage neu aufgelegt und kostenlos an
einschlägige Stellen verteilt. Dieses Informationsmaterial richtet sich an betroffene
Frauen und Kinder sowie alle in ihrer beruflichen Praxis mit Gewalt an Frauen und
Kindern konfrontierten Berufsgruppen. Es enthält daher einerseits praktische
Informationen hinsichtlich des Erkennens und Bewältigens von Gewaltsituationen,
des verantwortungsvollen Umgangs mit dem Phänomen an sich sowie mit Opfern
wie Tätern von häuslicher Gewalt sowie über Anlaufstellen zur Bekämpfung von
Gewalt auf Basis der Erfahrungen jahrelanger Frauenhausarbeit und verschiedener
wissenschaftlicher Untersuchungen. Darüber hinaus bietet es aber auch theoretische
Grundlagen, einen Überblick über das theoretische Wissen, über Ursachen und
Auswirkungen häuslicher Gewalt und über Gewaltmuster.
Zu den Fragen 33 und 34:
Das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben die Initiative
gesetzt, im Jahr 1999 eine Europäische Kampagne gegen Gewalt an Frauen
durchzuführen. Im Rahmen dieser Kampagne sollten auf nationaler und europäi -
scher Ebene Aktionen gegen Gewalt an Frauen stattfinden, insbesondere in den
Bereichen Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit.
Auf europäischer Ebene fand die Auftaktveranstaltung dieser Kampagne vom 28. -
29. März 1999 in Köln im Rahmen der deutschen EU - Ratspräsidentschaft statt.
Diskussionsschwerpunkte lagen in den Bereichen Ausmaß, Hintergründe und Folgen
von Gewalt, rechtliche Möglichkeiten der Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen
Frauen, Prävention, Hilfseinrichtungen und Zusammenarbeit mit Institutionen sowie
Täterarbeit. Als Arbeitsgrundlage dienten die Ergebnisse der internationalen
ExpertInnenkonferenz ,,Polizeiarbeit gegen Gewalt an Frauen die im Rahmen der
österreichischen EU - Ratspräsidentschaft vom Bundesministerium für Inneres
gemeinsam mit dem von mir geförderten Europäischen Netzwerk gegen Gewalt an
Frauen WAFE veranstaltet wurde.
Eine weitere EU - Konferenz zum Thema Gewalt gegen Frauen ist unter finnischem
EU - Ratsvorsitz in diesem Halbjahr geplant, um eine kontinuierliche Behandlung der
Thematik zu gewährleisten.
Ich habe die EU - Kampagne gegen Gewalt an Frauen zum Anlaß genommen, um auf
nationaler Ebene, beginnend mit Weihnachten 1998, eine großangelegte Initiative
gegen häusliche Gewalt an Frauen und Kinder, die Kampagne "Halt der Gewalt", zu
setzen: Mittels eines Fernsehspots wurde in den Monaten Dezember 1998 und
Jänner 1999 eine eigens eingerichtete, für die AnruferInnen kostenlose 24 - Stunden -
Helpline beworben, in der mißhandelte und von Gewalt betroffene Frauen, aber auch
interessierte Menschen aus deren sozialem Umfeld, Erstauskunft über entsprech -
ende Hilfseinrichtungen erhalten.
Die starke Frequentierung dieser Helpline hat gezeigt, daß eine Erstanlaufstelle zur
Beratung und Hilfeleistung bei Gewalt in der Familie auch längerfristig dringend
notwendig ist.
Auf meine Initiative und aus den mir zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln
wurde daher eine Clearingstelle eingerichtet, die am 1. Juni 1999 ihren Betrieb
aufgenommen hat und diese Helpline langfristig weiterbetreut.
Im Juni und Juli 1999 habe ich in Fortsetzung der Kampagne "Halt der Gewalt"
neuerlich den Fernsehspot zur Bekanntmachung der Helpline geschaltet. Seit
diesem Zeitpunkt wird auch eine Postkarte mit integriertem Aufkleber, der ins -
besondere die Nummer der Helpline beinhaltet, versandt.
Als zusätzliche Maßnahme wird bereits seit Dezember 1998 ein Folder mit den
wesentlichen Bestimmungen des mit 1. Mai 1997 in Kraft getretenen Bundes -
gesetzes zum Schutz gegen Gewalt in der Familie (,,Gewaltschutzgesetz"),
insbesondere an betroffene Frauen, versandt, um die rechtlichen Möglichkeiten und
bestehenden Hilfseinrichtungen noch besser bekannt zu machen.
Zu den Fragen 35 und 36:
Eine zentrale Funktion im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen den mit Gewalt
befaßten behördlichen und nichtbehördlichen Stellen kommt den in meiner Beant -
wortung der Frage 4 bereits näher dargestellten Interventionsstellen zu.
In meinem Auftrag werden weiters im Jahr 1999 und darüber hinaus bis zum
30. April 2000 9 zweitägige Seminare für Mitarbeiterinnen von Fraueneinrichtungen
durchgeführt.
Dieses Seminarangebot umfaßt neben Seminaren zur Aus - und Fortbildung dieser
Berufsgruppe auch die Abhaltung von 4 interdisziplinären Seminaren, die der
Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den mit dem Problem
"Gewalt gegen Frauen" befaßten Berufsgruppen in den einzelnen Regionen dienen.
Zu den Fragen 40 und 46:
Als Maßnahme zur Unterstützung freiwilliger Selbstkontrollinstrumentarien wurde im
Oktober 1998 im Bundeskanzleramt der Beirat für Internet und Neue Medien, in dem
auch ich in meiner Funktion als Bundesministerin für Verbraucherschutz vertreten
bin, eingerichtet.
Dieser Beirat fungiert als Informations - und Koordinationsgremium zwischen den
Bundesministerien, VertreterInnen der Wirtschaft, der User und Provider in allen
Angelegenheiten des Internets. Darüber hinaus werden im Rahmen dieses Beirats
weitere Problemstellungen im Zusammenhang mit den Neuen Medien erörtert (z.B.
massenkonzipierte Online - Dienste, Web - TV, etc.).
Die ISPA (Verband österreichischer Internet - Provider) hat dem Beirat für Internet
und Neue Medien bereits einen Entwurf für Verhaltensrichtlinien der Internet -
Provider vorgelegt, der unter anderem sicherstellen soll, daß diese in ihrem
jeweiligen Wirkungsbereich dafür Sorge tragen, daß das Netz von illegalen Inhalten,
wie etwa Kinderpornographie, freigehalten wird. Sämtliche TeilnehmerInnen des
Beirats sind derzeit aufgerufen, zu diesen Richtlinien Stellung zu beziehen.
Zu Frage 51:
Viele der angesprochenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt; selbstver -
ständlich werde ich mich aber weiterhin für eine Fortführung bzw. Verbesse -
rung der bereits begonnenen Maßnahmen einsetzen.
Zu Frage 52:
Eine generelle Beantwortung ist nicht möglich, im allgemeinen ist die Zusam -
menarbeit mit den Ländern aber durchaus als zufriedenstellend anzusehen.
HTML-Dokument erstellt: Sep 13 15:45