1526/AB-BR BR
Die Bundesräte Haunschmid und Kollegen haben am 2. Juli 1999 unter der
Nr. 1646/J - BR/99 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Hausarbeit kürzt bäuerlichen Vollerwerb gerichtet.
 
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
 
Zu Frage 1:

Die Durchführung der Agrarstrukturerhebung in Österreich ist durch Verord -
nung des Bundesministers für Land - und Forstwirtschaft über eine Agrar -
strukturerhebung 1999 vom 31. Juli 1998, BGBl. II Nr. 251 geregelt. Diese
Verordnung wurde auf Grundlage des § 2 Abs. 2 und des § 3 Abs. 2 Bundes -
statistikgesetz 1965 erlassen.
Zu Frage 2:

Die Annahme von 2000 Stunden als Maßstab für eine Vollzeitarbeitskraft folgt
einer Empfehlung des Fachbeirates für Agrarstatistik, der beim Österreichi -
schen Statistischen Zentralamt eingerichtet ist. Dieser Wert drückt nicht das
"obere Limit" einer Vollzeitbeschäftigten oder eines Vollzeitbeschäftigten aus,
sondern die Mindestanzahl von Stunden, die für eine Bewertung als Vollzeit -
beschäftigung im landwirtschaftlichen Betrieb vorliegen muß.
 
Zu den Fragen 3 bis 5, 7 und 8:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Ausführungen des Bundesministers für
Land - und Forstwirtschaft zu der gleichlautend an ihn ergangenen parlamen -
tarischen Anfrage Nr. 1647/J - BR/99.
 
Zu Frage 6:

In der Agenda 2000 ist nicht vorgesehen, Förderungen für die landwirtschaft -
lichen Betriebe an die Arbeitszeit zu knüpfen.

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HTML-Dokument erstellt: Sep 13 15:46