1531/AB-BR BR
Auf die schriftliche Anfrage der Bundesräte Ram und Kollegen vom 29. Juli 1999, Nr. 1652/J -
BR/99, betreffend Malversationen beim Verband Niederösterreichischer Winzergenossen -
schaften reg.Gen.mbH. sowie bei der Winzerhaus Weinvertriebsgesellschaft mbH. nieder -
österreichischer Winzergenossenschaften GmbH., beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
 
Zu den Fragen 1 bis 5:

Es wird festgehalten, dass Fragen bezüglich der Liquidation von Genossenschaften bzw. der
Geschäftsführung der genannten Unternehmen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesmi -
nisteriums für Land - und Forstwirtschaft fallen und daher nicht vom Interpellationsrecht er -
fasst werden.
Mittels Sonderrichtlinie "Weinabsatz - und Strukturförderung 1996 bis 1998" wurden vom
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft Förderungsmaßnahmen durchgeführt, die
einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Weinmarktes und zur Verbesserung der Ver -
marktungsstruktur leisteten. Im Rahmen dieser Richtlinie wurden den Vermarktern bis zu
80 % der Kosten für Absatzförderungsmaßnahmen als Förderung gewährt. Darüber hinaus
verweise ich auf die Instrumente der Gemeinsamen Marktorganisation für Wein, wie etwa die
Beihilfen zur Erzeugung von Traubensaft oder die langfristige private Lagerhaltung, die von
der Wirtschaft in Anspruch genommen werden können. Sämtliche Marktordnungsmaßnah -
men im Weinbereich werden direkt von der im Bundesministerium für Land - und Forstwirt -
schaft eingerichteten Zahlstelle abgewickelt.
Für eine starke Marktpositionierung ist in vielen Sektoren ein Zusammenschluss der öster -
reichischen Unternehmen erforderlich. Diesen Vermarktungsnotwendigkeiten wurde daher
auch im neuen Weingesetz 1999 Rechnung getragen, indem zur Verbesserung der
Marktchancen zwei zusätzliche, größere Weinbaugebiete geschaffen wurden.

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