1536/AB-BR BR
Die Bundesräte Monika Mühlwerth und Kollegen haben am 27. September 1999
unter Zahl 1662/J -BR/99 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Asylaberkennung gemäß § 14 Asylgesetz" gerichtet:
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Im Jahr 1998 wurde 200 Personen gemäß § 7 Asylgesetz 1997 (bzw. in einem Fall
davon gemäß § 9) Asyl gewährt. Im gleichen Zeitraum wurde 310 Personen gemäß
§§ 10 f. Asylgesetz 1997 Asyl gewährt (Erstreckungsanträge).
Vom 1.1. bis 30.9.1999 wurde 1.927 Personen Asyl gemäß § 7 Asylgesetz 1997 und
1.139 Personen Asyl gemäß §§ 10 f. Asylgesetz 1997 gewährt.
 
Zu Frage 2:

In diesem Bereich werden keine statistischen Aufzeichnungen im engeren Sinne
geführt; eine Einsichtnahme in die bezughabenden Evidenzen ergab jedoch folgende
Zahlen:
Im Jahr 1998 wurden 19 Verfahren gemäß § 14 Abs. 1 Asylgesetz 1997 rechtskräftig
abgeschlossen. Vom 1.1. bis 30.9.1999 kam es zu 29 rechtskräftigen
Asylaberkennungen gemäß § 14 Abs. 1 Asylgesetz 1997.
Eine weitere Aufschlüsselung nach Aberkennungsgründen (gemäß den Kriterien
gemäß § 14 Abs. 1 Ziffer 1 bis 5) ist jedoch nicht möglich.
Zu Frage 3:

Die Beantwortung dieser Frage ist mir nicht möglich, da einerseits keinerlei
statistische Aufzeichnungen hierüber geführt werden und andererseits solche
Verständigungen in den bezughabenden Evidenzen keinen einer Abfrage
zugänglichen Niederschlag finden.

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HTML-Dokument erstellt: Oct 14 16:23