1537/AB-BR BR
Die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Mag. STRUGL und
Kollegen an den Bundesminister für Inneres vom 25.8.1999, Nr. 1657/J - BR/99,
betreffend "Skandalöse Vorgangsweise zweier Wiener Polizisten" beantworte ich
wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Fragen 2 und 3:
In gegenständlicher Causa sind beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (UVS)
eine Beschwerde gem. Art. 129a Abs. 1 Z. 2 B - VG und beim Bezirkspolizei -
kommissariat Wien - Leopoldstadt ein Verwaltungsstrafverfahren, gegen das in
weiterer Folge Berufung an den UVS erhoben werden kann, anhängig. Der genaue
Sachverhalt wird somit von einer unabhängigen Behörde festgestellt und die
Rechtmäßigkeit der Vorgangsweise der Beamten überprüft. Um den Ausgang der
erwähnten Verfahren nicht zu präjudizieren, kann ich daher zum gegenwärtigen
Zeitpunkt diese Fragen nicht beantworten.
Zu Frage 4:
Der Vorfall wird nach Abschluss der oa. Verfahren im Rahmen der Aus - und
Weiterbildung der Exekutivbeamten aufgearbeitet werden. Ob die Ergreifung von
Maßnahmen nach den Bestimmungen des BDG notwendig sein wird, hängt vom
Ergebnis dieser Verfahren ab.
Zu Frage 5:
Es gibt im Rahmen des Projektes "Polizei 2000" zahlreiche Maßnahmen, die dazu
beitragen, die Akzeptanz der sicherheitsbehördlichen Arbeit zu erhöhen. Im übrigen
beweisen hunderte Amtshandlungen täglich, dass das Vertrauen der Bevölkerung
in die Polizei vorhanden ist.
HTML-Dokument erstellt: Oct 14 16:23