1545/AB-BR BR
Die Bundesräte Windholz und Kollegen haben am 27. September 1999 unter der Nr. 1663/J -
BR/99 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Mangel an
Schubhaftplätzen" gerichtet.
Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Im Jahre 1998 wurden in Niederösterreich insgesamt 244 Schlepper, im Zeitraum 1. Jänner
bis 30. September 1999 insgesamt 351 Schlepper aufgegriffen.
Zu Frage 2:

Im Jahre 1998 wurden in Niederösterreich insgesamt 4185 Geschleppte und 2264 illegale
Grenzgänger, im Zeitraum vom 1. Jänner bis 30. September 1999 insgesamt 4230
Geschleppte und 5134 illegale Grenzgänger aufgegriffen.
Zu Frage 3:

Eine konkrete Beantwortung dieser Frage ist infolge fehlender Statistiken nicht möglich.
Fremde, die aus dem Gebiet der Slowakischen oder Tschechischen Republik rechtswidrig
nach Österreich eingereist sind, wurden auf Grundlage der Vorschriften des österreichisch -
slowakischen oder des österreichischen - tschechischen Rückübernahmeabkommens in diese
Länder zurückgestellt. Zur Sicherung der Zurückschiebung kann gemäß § 61 FrG die
Schubhaft verhängt werden.
Soweit die Voraussetzungen für eine Rückstellung auf Basis der genannten Abkommen nicht
vorliegen, wird nach den Vorschriften des Fremdengesetzes die Erlassung einer Ausweisung
oder eines Aufenthaltsverbotes geprüft und zur Sicherung dieser Verfahren sowie zur
Sicherung der Abschiebung, die ab Durchsetzbarkeit der aufenthaltsbeendenden Maßnahme
zulässig ist, die Schubhaft oder ein gelinderes Mittel verhängt.
Haben die Fremden in Österreich einen Asylantrag gestellt, wird zunächst die Zuständigkeit
Österreichs zur Prüfung dieses Antrags auf Grundlage der Vorschriften des Dubliner
Übereinkommens geprüft. Bis zum rechtskräftig negativen Abschluss eines in Österreich
durchzuführenden Asylverfahrens gilt das absolute Abschiebe - und Zurücksehiebeverbot
gemäß § 21 AsylG.
Im Zusammenhang mit der Schlepperei wird abschließend auf die Strafbestimmungen des
Fremdengesetzes und des Strafgesetzbuches verwiesen. Schlepperei, die ein Fremder um
seines Vorteils willen begangen hat oder an der er mitgewirkt hat, bildet gemäß § 36 Abs. 1
iVm Abs. 2 Z 5 einen Grund für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes.
Zu Frage 4:

Zur effizienten Grenzkontrolle und Grenzüberwachung steht dem Grenzdienst der
Bundesgendarmerie in Niederösterreich mit Stichtag 3. November 1999 insbesondere
folgende Technik zur Verfügung:
 
43 Paßlesegeräte
27 EKIS/SIS - Fahndungsnotebooks
14 in Fahrzeugen eingebaute Wärmebildeinheiten (Wärmebildfahrzeuge)
4 mobile Wärmebildeinheiten
70 Nachtsichtgeräte
24 stationäre und mobile Doku - Boxen
139 UV - Lampen
21 Stereomikroskope
25 Ätz - und Schleifkoffer
37 C0² - Sonden
22 Hohlraumsonden (Endoskope)
22 Laborwaagen
55 Metalldetektoren
61 Suchtgiftschnelltester
28 Wandschichtdickenmeßgeräte
Zu Frage 5:

Von den dem Grenzdienst der Bundesgendarmerie in Niederösterreich zugewiesenen
Wärmebildeinheiten waren mit Stand 3. November 1999 sechs aufgrund eines Defektes nicht
einsatzbereit.
Zu Frage 6:

Die bei der Grenzkontrolle und Grenzüberwachung eingesetzte Technik unterliegt im Rahmen
der budgetären Möglichkeiten bedarfsangepaßt einem ständigen Adaptierungs - und
Erneuerungsprozeß. Konkret ist beabsichtigt, für den Grenzdienst der Bundesgendarmerie
zusätzliche 5 Wärmebildfahrzeuge, die im Bedarfsfalle als Ersatz schnell und flexibel
einsetzbar sind, zu beschaffen. Außerdem finden derzeit weitere Erprobungen für den Bereich
der Überwachung der Grünen Grenze durch Einsatz von Wärmebildtechnik aus der Luft statt.
Über eine konkrete Beschaffung kann erst nach Abschluß der Erprobungen unter
Berücksichtigung der vorhandenen Budgetmittel entschieden werden.
Zu Frage 7:

Derzeit stehen in Niederösterreich 31 Schubhaftplätze zur Verfügung.
Die Aufteilung gliedert sich wie folgt:
 
BPD - St. Pölten 20 Schubhaftplätze
BPD - Wr. Neustadt 6 Schubhaftplätze
BPD - Schwechat 5 Schubhaftplätze
Zu Frage 8:

Diese Schubhaftplätze sind durchgängig mit 100 % ausgelastet.
Zu Frage 9:

Derzeit befinden sich in Niederösterreich 33 Fremde in Schubhaft. Jeweils ein Schubhäftling
wird darüber hinaus im Polizeigefangenenhaus Schwechat und im Polizeigefangenenhaus
Wr. Neustadt auf einen § 16 VStG Haftplatz in Gewahrsam gehalten.
Zu Frage 10:

Es ist richtig, dass mangels ausreichender Schubhaftplätze in Niederösterreich
Schubhäftlingen Haftplätze außerhalb Niederösterreichs zugewiesen werden müssen.
Die nachfolgende Statistik erstreckt auf den Zeitraum von Dezember 1997 bis einschließlich
März 1999.
Polizeigefangenenhäuser außerhalb Anzahl der zugewiesenen
Niederösterreichs Schubhäftlinge
PGH Eisenstadt 40
PGH Wien 596
VAB Bludenz 2
PGH Graz 6
PGH Innsbruck 8
PGH Klagenfurt 18
PGH Leoben 1
PGH Linz 58
PGH Salzburg 1
PGH Steyr 17
PGH Villach 8
PHG Wels 18
 
Diese ergibt eine Gesamtsumme von 773 Schubhäftlingen.
 
Zu Frage 11:

Im Zusammenhang mit der Errichtung zusätzlicher Schubhaftplätze in Niederösterreich wird
auf die seit längerem laufenden Verhandlungen zwischen Niederösterreich, dem Burgenland
und dem Bund sowie der Flughafen - AG über die Errichtung eines rund 64 Schubhaftplätze
umfassenden Gebäudes am Areal des Flughafens Wien - Schwechat verwiesen. Sollten diese
Verhandlungen wie geplant abgeschlossen werden können, ist mit einer Vorlage des Projekts
beim Finanzministerium Ende dieses Jahres und mit einem Baubeginn nach Zustimmung
durch dieses Ressort im kommenden Jahr zu rechnen.
Zu Frage 12:

Im Zeitraum vom 1. Jänner 1999 bis 30. September 1999 wurden im Bundesgebiet insgesamt
463 Fahrzeuge im Zusammenhang mit Schlepperamtshandlungen sichergestellt.
Von den 463 sichergestellten Fahrzeugen wurden,
288 wieder an den Zulassungsbesitzer oder Bevollmächtigten ausgefolgt,
128 in vorläufige sicherheitspolizeiliche Verwahrung genommen,
33 an die zuständige Zollbehörde übergeben,
9 über Gerichtsauftrag verschrottet,
3 auf Abstellplätzen von Privatfirmen abgestellt,
2 über Gerichtsauftrag veräußert.

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HTML-Dokument erstellt: Nov 29 14:07