1548/AB-BR BR
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1668/J - BR betreffend
Subventionen an den Verein ,,Austria Nostra" II, welche die Bundesräte Konecny und
Genossen am 18. November 1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

Bei den beiden vom Wirtschaftsministerium bekanntgegebenen Projekten handelt es sich um
eine finanzielle Beteiligung, wie sie bei Studien und Projekten für den Tourismus immer
wieder gehandhabt wird. Budgetrechtlich handelt es sich hier um "Werkleistungen". Die
Bewertung derartiger Beteiligungen durch andere Bundesministerien fällt in deren
Wirkungsbereich.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat mit Schreiben vom
30. August 1995 die finanzielle Beteiligung an der Erstellung des "Katalogs der
Kulturlandschaften Österreichs" zugesagt.
Für die Erstellung eines Kongressbandes bezüglich der Verträge und Ergebnisse der
Generalversammlung von EUROPA NOSTRA in Wien vom 22. - 27.4.1996 wurde ebenfalls
schriftlich eine finanzielle Beteiligung zugesagt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Nein, da es sich um keine "Förderung" handelt.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Im Falle des "Katalogs der Kulturlandschaften Österreichs" wurden folgende Unterlagen
verlangt:
- Zusammenstellung der tatsächlichen Gesamtkosten
- Original Rechnungs- und Zahlungsbelege bis zu einer Höhe von S 250.000,--
- Finanzierungsaufstellung (auf Basis der tatsächlichen Kosten und Einnahmen)
- 20 Belegexemplare des Katalogs der ‚,Kulturlandschaften Österreichs" in Lang - und
Kurzfassung
- Jahresabschluss 1995.
Der vorerwähnte Kongressband wurde dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten vorgelegt.
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

Das Bundeshaushaltsgesetz bietet in Zusammenhang mit dem jährlichen Bundesfinanzgesetz
u.a. grundsätzlich die Möglichkeit Förderungen (Unterteilung 6) auszusprechen und Aufträge
(Unterteilung 8) zu erteilen sowie Mitgliedsbeiträge (Unterteilung 7 bzw. Unterteilung 8) zu
zahlen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen vorgegangen.

Geschichte des Dokuments Zurück zur Home Page

HTML-Dokument erstellt: Jan 13 15:36