1550/AB-BR BR
Die schriftliche Anfrage Nr. 1670/J - BR/1999, betreffend EU - KFZ - Kennzeichen und
Führerschein in Kreditkartenformat, die die Bundesräte Prof. Albrecht K. Konecny und
Genossen am 24. November 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten.
Zu Frage 1:
Es ist zur Zeit noch nicht beabsichtigt, ein ,,EU - Kennzeichen" mit integriertem
Nationalitätsbuchstaben einzuführen.
Ein Grund dafür ist, dass in Österreich die Einführung der neuen Kennzeichentafeln noch
nicht so lange zurückliegt. Derzeit existieren zwei verschiedene Kennzeichentafelsysteme
(alte schwarze - neue weiße Tafeln). Die Einfugung eines blauen Feldes am linken Rand der
Kennzeichentafel wurde eine Änderung der bestehenden Schrift - und Zahlenformate
bedeuten. Es muss daher vorerst untersucht werden, wie hier die günstigste Lösung gefunden
werden kann.
Falls vom Gesetzgeber die Grundlage für die EU - Kennzeichentafetn geschaffen wird, erachte
ich es aber für einfacher und zweckmäßiger, keine Wahlmöglichkeit zwischen Tafeln mit EU -
Nationalitätsbuchstaben bzw. Kemizeichentafeln ohne EU - Nationalitätsbuchstaben zu
eröffnen. Eine Wahlmöglichkeit zwischen zwei verschiedenen Kennzeichentafelarten würde
den Verwaltungs - und Herstellungsaufwand stark erhöhen.
Weiters darf ich darauf hinweisen, dass Österreich an der Ostgrenze der EU liegt, und es
werden sehr häufig Fahrten in Nicht - EU - Mitgliedsländer durchgeführt. Wird ein Kennzeichen
mit blauem EU - Emblem, das den Nationalitätsbuchstaben enthält, eingeführt, so würde dieses
nur innerhalb der EU als internationales Unterscheidungszeichen anerkannt. Für Fahrten in
Nicht - EU - Staaten musste aber dennoch das herkömmliche internationale Unterscheidungs -
kennzeichen nach dem Muster des Wiener Übereinkommens (mindestens 80 mm hohes
schwarzes "A" mit mindestens 10 mm Schriftstärke auf einer mindestens 175 mm breiten und
mindestens 115 mm hohen weißen elliptischen Fläche) hinten am Fahrzeug angebracht sein.
Österreich wird daher versuchen, im Rahmen des Wiener Übereinkommens eine gleich -
wertige Anerkennung des EU - Kennzeichens mit integriertem Nationalitätsbuchstaben zu
erreichen.
Zu Frage 2:
Der Preis für eine Kennzeichnungstafelgarnitur mit integriertem EU - Logo würde aufgrund
der höheren Herstellungskosten voraussichtlich angehoben werden müssen (von bisher
S 220,-- nach der 46. Novelle zur Kraftfahrgesetz - Durchführungsverordnung 1967). Der
genaue Betrag ist jedoch von mehreren Faktoren abhängig und kann daher zum jetzigen
Zeitpunkt nicht angegeben werden.
Zu Frage 3:
Für die Einführung eines Führerscheines in Scheckkartenformat gibt es derzeit noch keine
konkreten Pläne.
Durch die Richtlinie 96/47/EG des Rates vom 23. Juli 1996 zur Änderung der Richtlinie
91/439/EWG über den Führerschein wurde das Muster eines Führerscheines in Scheck -
kartenformat geschaffen, das die EU - Mitgliedstaaten als Alternative zum herkömmlichen
Führerschein in Papierformat wählen können. Österreich hat dieses Modell bei Erlassung der
Führerscheingesetz - Durchführungsverordnung nicht übernommen, sondern führte ein neues,
der Führerscheinrichtlinie entsprechendes Papiermodell ein.
Im Hinblick darauf, dass derzeit Verhandlungen um eine weitere Änderung der Führerschein -
richtlinie im Laufen sind und von den Änderungen voraussichtlich auch das Modell des
Scheckkartenführerscheines betroffen sein wird, erscheint es zweckmäßig, vor Einführung
eines Scheckkartenmodells in Österreich das Ergebnis dieser Verhandlungen und das
Inkrafttreten der Änderungsrichtlinie abzuwarten. Vor Realisierung eines solchen Projektes ist
jedenfalls auch die Klärung diverser Fragen aufgrund einer Machbarkeitsstudie erforderlich.
Es ist festzulegen, welche Stellen diesen Scheckkartenführerschein ausstellen sollen - alle
Führerscheinbehörden oder eine Zentralstelle. Weiters sind die für die Behörden und Bürger
anfallenden Kosten sowie die Möglichkeit zu prüfen, diesen Führerschein mit einem
Microchip zu versehen.
Zu Frage 4:
Die Herstellungskosten würden im Vergleich zum Führerschein in Papierformat steigen,
wobei auch hier der genaue Unterschiedsbetrag derzeit nicht angegeben werden kann. Die
Höhe der Kosten hängt unter anderem auch von der Ausgestaltung des Führerscheines ab
(z.B. ob mit Microchip versehen oder nicht, Fälschungssicherheit...).
HTML-Dokument erstellt: Jan 18 15:24