1555/AB-BR BR
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1672/J - BR/1 999, betreffend Lücken im
Mobilfunknetz an der Westbahnstrecke, die die Bundesräte Keuschnigg, M. Grander, Ager am
21 Dezember 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1 und 2:

In den Konzessionen aller Mobilfunknetzbetreiber wurden Verpflichtungen hinsichtlich des
prozentmäßigen Versorgungsgrades der Bevölkerung und dessen zeitlicher Realisierung
auferlegt. Eine Versorgungspflicht entlang einzelner Bahnlinien besteht nicht.
Unabhängig davon ist zu berücksichtigen, dass es auch auf den versorgten Teilstrecken einer
Bahnlinie wegen der verspiegelten Fenster in den klimatisierten Waggons der ÖBB vermehrt zu
Gesprächsabbrüchen bzw. Gesprächsaufbauproblemen kommt.
Auch ist mir bekannt, dass auf der Westbahnstrecke, insbesondere zwischen Bahnhöfen,
Telefongespräche mit Mobiltelefonen innerhalb bestimmter Waggons der ÖBB nicht lückenlos
möglich sind. Dies ist jedoch primär auf technische Grunde zurückzuführen.
Zu Frage 3:

Im Rahmen des deregulierten Telekommunikationsfeldes ist es den Mobilfunkbetreibern
überlassen, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit über den Ort der Errichtung einer
Basisstation zu entscheiden.
Es bleibt also den ÖBB überlassen, durch Vereinbarung mit den Mobilfunkbetreibern nach
Lösungen zu suchen, die auch innerhalb der Waggons eine Vollversorgung sicherstellen.

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