1561/AB-BR BR
Die Bundesräte Prof. Konecny und Genossen haben am 18. Februar 2000 unter der
Nr. 1685/J - BR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Beschaffungsvorhaben des Österreichischen Bundesheeres" gerichtet. Diese beantworte ich
wie folgt:
Zu 1:
Wie ich schon mehrfach öffentlich erklärt habe, ist der im Entwurf für den Budgetvoran -
schlag 2000 vorgesehene Anteil des Landesverteidigungsbudgets von 0,752 % am Brutto
inlandsprodukt (BIP) zweifellos unbefriedigend. Andererseits konnte sich das Bundes -
ministerium für Landesverteidigung seiner Verantwortung, zur Konsolidierung des Budgets
entsprechend beizutragen, im heurigen Jahr nicht entziehen. Auf Grund der erklärten
Absicht der Bundesregierung, in nächster Zeit dringend notwendige Ersatzinvestitionen im
Bereich des Bundesheeres vorzunehmen, gehe ich aber davon aus, dass zukünftig der Anteil
des Verteidigungsbudgets sukzessive steigen wird, zumal in Hinkunft auch Assistenz -
leistungen und Auslandseinsätze, wie es im Regierungsübereinkommen vorgesehen ist,
budgetär abgegolten werden müssen.
Zu 2 und 3:
In seinem Wahrnehmungsbericht über die Konsolidierungspakete wies der Rechnungshof
auf die Steigerung der zu Lasten künftiger Finanzjahre eingegangenen Verpflichtungen bei
den Sachausgaben hin und empfahl, dieser Entwicklung besonderes Augenmerk zu
schenken, weil steigende Vorbelastungen die Finanzierbarkeit künftig notwendiger
Investitionen zunehmend einschränken könnten. Diesen Überlegungen des Rechnungshofes
kommt grundsätzlich Berechtigung zu. Es ist allerdings zu bedenken, dass sich große
Beschaffungsvorhaben in der Regel über mehrere Jahre erstrecken. Da eine Vorauszahlung
des gesamten Kaufpreises in diesen Fällen nicht zweckmäßig erscheint, sieht das Bundes -
haushaltsgesetz (BHG) das Instrument der Vorbelastung vor. Es handelt sich dabei um einen
Vorgang, wie er etwa auch in der Privatwirtschaft üblich ist. Um eine solche Vorgangsweise
auch künftig zu ermöglichen, wird es unumgänglich sein, den Budgetanteil für Sachauf -
wendungen entsprechend zu erhöhen.
Zu 4:
Die Beschaffungspolitik meines Amtsvorgängers war darauf gerichtet, bei stagnierendem
Sachaufwand die jeweils vordringliche Ausrüstung bereit zu stellen, ohne jene Mittel einzu -
schränken, die für die Aufrechterhaltung des laufenden Dienstbetriebes erforderlich sind.
Zu 5:
Hiezu ist der Ordnung halber folgendes zu bemerken: Im ,,Wahrnehmungsbericht des
Rechnungshofes über das Beschaffungswesen des Bundesheeres" wird ausdrücklich positiv
vermerkt, dass eine große Anzahl der überprüften Beschaffungsfälle keinen Anlass zu Kritik
bot. Im übrigen wurde den Empfehlungen des Rechnungshofes zum Beschaffungswesen
durch meinen Amtsvorgänger Rechnung getragen, indem die zentrale Beschaffung neu
geordnet und die Organisation der auftragvergebenden Stellen angepasst wurde.
Zu 6:
Die Ausrüstung des österreichischen Bundesheeres konnte in einigen Bereichen, wie etwa
Mannesausrüstung, Kampfpanzer, Panzer - und Fliegerabwehrlenkwaffen kurzer Reichweite,
auf ein dem internationalen Standard entsprechendes Niveau angehoben werden. Die
geringen Budgetmittel der letzten Jahre haben aber dazu geführt, andere ebenfalls dringend
erforderliche Investitionen aufzuschieben.
Zu 7 und 8:
Priorität haben derzeit die Erfüllung der Erfordernisse von Ausbildung und geordnetem
Betrieb, der Teilersatz der Hubschrauber - und der LKW - Flotte, des Truppenfunkes und des
Flugfunknetzes, die Aufstockung der Splitterschutzausrüstung, Adaptierung des Luftraum -
überwachungssystems einschließlich des Ersatzes der Luftraumüberwachungsflugzeuge, die
Bereitstellung gepanzerter Transportfahrzeuge sowie der technischen Ausrüstung für eine
moderne Führungsunterstützung einschließlich des Ersatzes der ortsfesten Richtver -
bindungseinrichtungen. Unabhängig davon werden die Prioritäten - abgeleitet von den
künftigen Aufgaben des Bundesheeres in nächster Zukunft neu zu beurteilen sein.
Zu 9:
Der verhältnismäßig hohe Anteil der Personalausgaben am Gesamtbudget ergibt sich aus
dem im internationalen Vergleich äußerst niedrigen Budgetumfang und wurde durch den
jahrelangen Aufschub von Investitionen und Ersatzvorhaben verursacht. Er könnte durch die
Erfüllung des Investitionsbedarfes des Bundesheeres erheblich sinken.
Abgesehen davon liegt dem Budget 2000 eine Verringerung der Personalausgaben in der
Höhe von 2 % zugrunde. Darüber hinaus werden derzeit Überprüfungen vorgenommen,
etwa durch Zusammenlegungen von Ämtern bzw. Rationalisierungsmaßnahmen im Bereich
der Militärkommanden den Personalaufwand weiter zu reduzieren.
Zu 10:
Für eine Veräußerung sind die Carl - und die Wilhelm - Kaserne in Wien, die Prinz - Eugen -
Kaserne in Stockerau, die Babenberger - Kaserne in Wöllersdorf, das Unterkunfts - und
Ausbildungsgebäude Gainfarn, das Kommandogebäude Graz, die Verdross - Kaseme in Imst,
die Rhomberg - Kaserne in Lochau, das Kommandogebäude Riedenburg in Salzburg und die
Trollmann - Kaserne in Steyr vorgesehen.
Zu 11:
Nein. Das Amtsgebäude Stiftgasse ist nicht zum Verkauf vorgesehen.
HTML-Dokument erstellt: Apr 18 13:59