1562/AB-BR BR
Die Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse Giesinger haben an mich
am 18. Februar 2000 unter der Nr. 1686/J - BR/2000 eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Einsicht der Gemeindesicherheitswachen in
die Kfz - Zulassungsevidenz" gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Unterlagen wie folgt:
Wie in der Einleitung der Anfrage dargelegt1 fällt die legistische Zuständigkeit für
Änderungen des Kraftfahrgesetzes in die Zuständigkeit des Bundesministers für
Verkehr, Innovation und Technologie. Gegen die Aufnahme der
Gemeindesicherheitswachen in den § 47 Abs. 4 des Kraftfahrgesetzes bestehen aus
meiner Sicht keine Einwände. Einzige Voraussetzung wäre, dass für die jeweiligen
Gemeinden die technischen Voraussetzungen für die Beantwortung derartiger
Anfragen durch Anbindung an die Elektronische Datenverarbeitung des
Bundesministeriums für Inneres - für der Bund kostenneutral - geschaffen werden.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeindesicherheitswachen bereits nach
geltender Gesetzeslage in dem Umfang Zugriff auf Daten der
KFZ - Zulassungsevidenz haben, als sie für die - in der Aufzählung des § 47 Abs. 4
KFG angeführten - Bezirkshauptmannschaften einzuschreiten haben, freilich nur zu
den in dieser Bestimmung bezeichneten Zwecken. Einer Ergänzung bedürfte diese
Regelung nur mehr in Bezug auf die Bürgermeister im Hinblick auf deren
Zuständigkeit im Bereich des strafgerichtlichen Vorverfahrens (§ 24 StPO), wobei
insoferne freilich auch auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Justiz Bedacht
zu nehmen ist.
Ich werde diese Haltung dem Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie unverzüglich mitteilen und ihn ersuchen, die notwendige
Gesetzesinitiative vorzubereiten. Außerdem werde ich die Angelegenheit im Rahmen
meiner Kontakte mit dem Österreichischen Gemeindebund erörtern, um die
Schaffung der nötigen EDV - Infrastruktur in die Wege zu leiten. Auf diesem Wege
könnte es möglich sein, noch heuer die technischen Voraussetzungen zu schaffen,
so dass unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes ein entsprechender Zugriff der
Mitglieder der Gemeindewache möglich ist.
Aus welchem Grund die Initiative hiefür - trotz vielfältiger Korrespondenz - nicht von
früheren Bundesregierungen ergriffen wurde, vermag ich nicht nachzuvollziehen.
HTML-Dokument erstellt: Apr 25 09:16