1563/AB-BR BR
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph
Hagen, Kollegen und Genossen vom 23. Februar 2000, Nr. 1687/J - BR, be -
treffend Mautbefreiung für den Pfändertunnel, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:

Einer Befreiung des Pfändertunnels von der Vignettenpflicht kann vom Bundesministerium für
Finanzen aus folgenden Gründen nicht zugestimmt werden.
Anlässlich der Beschlussfassung des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996 hat der
Nationalrat mittels Entschließung den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
ersucht, im Zusammenhang mit der Einführung der Vignette für die Dauer eines Jahres eine
Untersuchung über die Auswirkungen auf besonders sensiblen Strecken durchzuführen.
Diese Studie kommt zum Schluss, dass durch die Vignettenpflicht insgesamt nur geringe
Verkehrsverlagerungen zu beobachten waren. Obwohl im Bereich der A 14 Rheintalautobahn
zwischen dem Grenzübergang und der Anschlussstelle Hörbranz - Lochau merkbare
Verkehrsverlagerungen festgestellt wurden, kommt die Studie zum Schluss, dass die freie
Benutzung der Autobahn in diesem Bereich zu keiner Rückverlagerung des durch die Stadt
Bregenz fließenden Durchzugsverkehrs führen würde. Außerdem werden die entstehenden
Nachteile durch die Einführung von Ausnahmen bei der Vignettenpflicht an grenznahen
Autobahnabschnitten generell als überwiegend erachtet.
Zu 3.:

Die Befreiung des Abschnittes Kiefersfelden - Kufstein/Süd ist auf eine Maßnahme in der
Vollzugskompetenz des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten (ab
1. April 2000: Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie)
zurückzuführen und vom Bundesministerium für Finanzen nicht zu vertreten.

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